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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1188085
26.03.2021|Projekt-ID 214861|Meldungsnummer 1188085|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BKW Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,  zu Hdn. von Hans-Kaspar Streich, Viktoriaplatz 2,  3013  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  kaspar.streich@bkw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

132-kV-Kompensationsdrossel 40-80 Mvar
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ausschreibung über eine 132-kV-Kompensationsdrossel 40-80 Mvar. Der Besteller überträgt dem Lieferanten die termingerechte und vollständige Herstellung-, Lieferung sowie Montageüberwachung (Supervisor) der beschriebenen Einheit entsprechend den vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31171000 - Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Energy AG, Freilagerstrasse 40,  8047  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'251'740.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Bewertungspreis (Verlustkapitalisiert)

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.01.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1174207

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.03.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 (zehn) Tagen seit Eröffnung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.