Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1188125
27.03.2021|Projekt-ID 212572|Meldungsnummer 1188125|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 27.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg,  zu Hdn. von Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Opere del genio civile nell’ambito della tecnica ferroviaria Reg. Sud
Los-Nr 1
Kurze Beschreibung: LOS 1 Gottardo (da Airolo a Castione – Linea 600)

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe von Tiefbauarbeiten im Bereich der Bahntechnik für bis zu maximal 5 Jahre.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45234116 - Gleisbauarbeiten

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   28.11.2020
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1166047

3. Begründung

Die eingereichten Angebote überschreiten den Kostenrahmen deutlich. Daher drängt sich ein Verfahrensabbruch auf, gestützt auf den Art. 43 Abs. 1 Bst. d.

5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.