Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 31.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr,
zu Hdn. von
Patrizia König, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 567 47 23,
E-Mail:
patrizia.koenig@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
Personenverkehr Vermerk: "Wellenbalg" und "NICHT ÖFFNEN",
zu Hdn. von
Patrizia König, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 567 47 23,
E-Mail:
patrizia.koenig@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 23.04.2021
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 30.04.2021 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.05.2021 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.
Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.
Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.
Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.05.2021, Ort:
Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:
Nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Wellenbälge Flirt
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Produktion und Lieferung von Wellenbälgen / Personenübergängen für die Fahrzeugfamilie Flirt.
2.7 Ort der Lieferung- SBB Werke sowie Service-Standorte in der ganzen Schweiz.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.08.2021, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Gemäss Ziffer 2.9
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).
2.10 Zuschlagskriterien- 1. WIRTSCHAFTLICHKEIT
Gewichtung 60%
1.1 Beschaffungspreis (Hauptangebot, und Einmalkosten)
Gewichtung 70% 1.2 Akzeptanz Vertragsentwurf und AGB RKomp (Aug. 2019)
Gewichtung 25% 1.3 Wirtschaftlichkeit EDI Anbindung
Gewichtung 5% 2. QUALITÄT
Gewichtung 40% 2.1 Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss Anforderungskatalog
Gewichtung 70% 2.2 Gewähr zur vorgegebenen Termineinhaltung und erwarteten Qualität
Gewichtung 20% 2.3 Gewähr zur vorgegebenen Termineinhaltung und erwarteten Qualität
Gewichtung 5% 2.4 Eco Vadis
Gewichtung 5% Erläuterungen:
Weitere Details sind in Ziffer 4.6 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Ziffer 2.6 der Publikation und Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.08.2021 und Ende 31.12.2024
- Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Für das Angebot (Bid Bond): Keine. Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Gewährleistungsgarantie, einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s“). Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.
Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.
Weitere Rahmenbedingungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.3 Zahlungsbedingungen- Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).
Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.
Die MWST ist separat auszuweisen.
Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen: - Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen. - Subsubunternehmer sind nicht zugelassen. - Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft. - Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden. - Der Anbieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist. - Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers. - Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2) PROBLEMANALYSE Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung).
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4) ORGANISATION Organisationsstruktur des Unternehmens
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug 3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug 3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung 3.4) Erfolgsrechnung 3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank 3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1 2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2 Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1 *) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2 *) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3 *) Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4 - *) Unternehmensstruktur - *) Aktuelles Organigramm - *) Aufbau und Organisation des Anbieters - *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1 (*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2 Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3 Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4 Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5 Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 21.05.2021
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 31.03.2021
bis
21.05.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN: Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.
SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und französischen Text geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.
FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.
ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Projekttitel der Beschaffung" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).
PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.
MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN: Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- VORBEFASSUNG:
Die Firma HÜBNER GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 2, 34123 Kassel, Germany ist bisheriger Lieferant und Originalhersteller.
Die Frist für eine allfällige Offerte der genannten vorbefassten Firma endet am 10.05.2021. Für alle anderen Anbieter wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes gemäss Ziff. 1.4 verlängert, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma Hübner GmbH & Co. KG im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art.14 BöB).
4.6 Sonstige Angaben- ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen. Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE: Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE: Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF: Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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