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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1188655
31.03.2021|Projekt-ID 215295|Meldungsnummer 1188655|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.03.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ZAV Recycling AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ZAV Recycling AG,  zu Hdn. von René Müller, Wildbachstrasse 2,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  +41449383100,  E-Mail:  contact@zav-recycling.ch,  URL www.zav-recycling.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Transport von Trockenschlacke
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Transport von vollen bzw. leeren Spezialcontainern für Trockenschlacke vom Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz, Hagenholzstrasse 110, 8050 Zürich in das Werk Hinwil und zurück.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [2] Landverkehr einschließlich Geldtransport und Kurierdienste ohne Postverkehr

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste,
60100000 - Straßentransport/-beförderung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Agir AG, Überlandstrasse,  8103  Unterengstringen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 10.40 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Preis pro Tonne

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.01.2021
Meldungsnummer 1175691

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.03.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung (für Anbietende) bzw. Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.