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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1188797
07.04.2021|Projekt-ID 218866|Meldungsnummer 1188797|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserreinigung Kloten Opfikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserreinigung Kloten Opfikon, Rohrstr. 49,  8152  Glattbrugg,  Schweiz,  Telefon:  0448741717,  E-Mail:  m.kasper@klaeranlage.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausbau Abwasserreinigung Kloten Opfikon, Nachtrag Ingenieur-/ Bauleitungsdienstleistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: INGE TBF+Partner AG / AFRY Schweiz AG, c/o TBF+Partner AG, Beckenhofstr. 35,  8006  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'512'608.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: §10 Abs. 1 lit. f Submissionsverordnung: Nachtrag Ingenieurs- / Bauleitungsdienstleistungen zu Vertrag vom 05.10.2015, gestützt auf Zuschlag vom 23.4.2015 [Submission im offenen Verfahren]

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.03.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.