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26.04.2021|Projekt-ID 218861|Meldungsnummer 1188825|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG, Infrastruktur, Sicherungsanlagen und Zugbeeinflussung, Technologisches Applikationsmanagement Aussenanlagen
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG, Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain, Produktion, Einkauf Infrastruktur Sourcing,  zu Hdn. von Marcus André Wapf, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  marcus_andre.wapf@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

SBB AG, Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain, Produktion, Einkauf Infrastruktur Sourcing,  zu Hdn. von Marcus André Wapf, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  marcus_andre.wapf@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

07.05.2021
Bemerkungen: Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.4 Fragen während dem Ausschreibungsverfahren bitte beachten.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

40 Tage nach Publikation

1.5 Datum der Offertöffnung:

11.06.2021, Uhrzeit:  09:00, Ort:  3000 Bern 65

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Raumüberwachungsanlage

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31720000 - Elektromechanische Ausrüstung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Für die Beschreibung des Beschaffungsvorhabens wird auf die Vorankündigung vom 08.03.2021 mit Meldung Nr. 1184249 (Deutsch) verwiesen.
Der Gegenstand des Auftrags umfasst die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Raumüberwachungsanlage (Pilotanlage) für das Jahr 2021 (fester Auftrag). Der Umfang des Auftrags beinhaltet:
I) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 10 Serienanlagen (Option) für den Zeitraum von 2023 bis 2024;
II) Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 200 Serienanlagen (Option) für den Zeitraum von 2025 bis 2028;
III) Service- und Supportvertrag (Option).

2.7 Ort der Lieferung

Schweizweit

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.08.2021, Ende: 31.12.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Aufgrund der in Ziffer 2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags und in den Ausschreibungsunterlagen genannten Optionen.
Ein allfälliger Service- und Supportvertrag (Option) soll für die vorgesehene Lebensdauer der Raumüberwachungsanlagen abgeschlossen werden.

2.10 Zuschlagskriterien

Wirtschaftliche Zuschlagskriterien  Gewichtung 40% 
qualitativ-technische Zuschlagskriterien  Gewichtung 40% 
rechtlich-kommerzielle Zuschlagskriterien  Gewichtung 20% 
Erläuterungen:  Für detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien siehe bitte die Ausschreibungsbedingungen unter Ziffer 2.9.4 Zuschlagskriterien.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

3 Monate nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Teilnahmebedingungen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zahlungsbedingungen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Keine

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften (ARGE) sind ausgeschlossen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmerinnen sind ausgeschlossen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Ausschreibungsbedingungen Kapitel 2.2 Verfahrenssprache und Kapitel 2.3 Sprache der Ausschreibungsunterlagen bitte beachten.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 26.04.2021  bis  04.06.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Der Bezug der Ausschreibungsunterlagen erfolgt ausschliesslich über das Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.3 Begehungen

Es finden keine Begehungen statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.