Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Textil-Schutzmasken
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33140000 - Medizinische Verbrauchsartikel |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Metzler + Co AG Switzerland, Hauptstrasse 33,
9436
Balgach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 331'300.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Gesamtpreis ergibt sich aus drei Einzelaufträgen zwischen November 2020 und April 2021. Mit der dritten Bestellung wurde die Publikationsgrenze erreicht, weshalb die vorliegende Publikation erfolgt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der aktuell geltenden nationalen und kantonalen Verordnungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie, welche unter anderem eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie unter gewissen Voraussetzungen im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz vorschreiben, müssen die Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern im Rahmen Ihrer Tätigkeit vermehrt und regelmässig Gesichtsmasken tragen. Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf für Schutzmasken. Der Verbrauch von Einwegmasken ist nicht mit den strategischen, ökologischen Zielen des Kantons Bern vereinbar. Deshalb sollen zusätzliche EN 14683:2019:AC:2019 zertifizierte, wiederverwendbare Textil-Schutzmasken beschafft und eingesetzt werden.
Die Kantonspolizei Bern konnte den vorliegenden Beschaffungsgegenstand im Rahmen eines befristeten Angebots zu einem Preis beschaffen, welcher erheblich unter dem Preis der anderen Anbieter für zertifizierte Textil-Schutzmasken lag. Der Bedarf an Schutzmasken bzw. Textil-Schutzmasken ist aufgrund der kurzfristigen Anpassungen der entsprechenden Verordnungen nicht voraussehbar, weshalb die Masken dringlich beschafft werden mussten.
Es kommt daher die Ausnahmegründe von Art. 7 Abs. 3 lit. d und l ÖBV zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.04.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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