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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1189297
15.04.2021|Projekt-ID 213101|Meldungsnummer 1189297|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  15.04.2021
Publikationsdatum Simap: 15.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,  zu Hdn. von Herr Jörg Tegge, Grenzweg 1,  4104  Oberwil,  Schweiz,  Telefon:  061 406 11 11,  Fax:  061 406 11 22,  E-Mail:  joerg.tegge@blt.ch,  URL www.blt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Waldenburgerbahn, Los 7 (Bahnhof Waldenburg), BKP213 Stahlbau und Sandwichpaneele
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  - Vorbereitungsarbeiten wie Bohr- und Betonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten (Fugenbänder, etc.)
- Dämmarbeiten
- Herstellen, liefern und montieren des gesamten Stahlbaus
- Komplette Oberflächenbeschichtung Stahlbau
- Liefern und montieren von Sandwichpaneelen als innere Dämmlage oder als Fassadenelemente

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 343 - Hinterlüftete Fassadenbekleidungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Josef Meyer Stahl & Metall AG, Seetalstrasse 185,  6032  Emmen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'481'747.05 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.12.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1167983

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.04.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Post-strasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.