Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
15.04.2021 Publikationsdatum Simap: 15.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLT Baselland Transport AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLT Baselland Transport AG,
zu Hdn. von
Herr Jörg Tegge, Grenzweg 1,
4104
Oberwil,
Schweiz,
Telefon:
061 406 11 11,
Fax:
061 406 11 22,
E-Mail:
joerg.tegge@blt.ch,
URL
www.blt.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung Waldenburgerbahn, Los 7 (Bahnhof Waldenburg), BKP213 Stahlbau und Sandwichpaneele
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
- Vorbereitungsarbeiten wie Bohr- und Betonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten (Fugenbänder, etc.) - Dämmarbeiten - Herstellen, liefern und montieren des gesamten Stahlbaus - Komplette Oberflächenbeschichtung Stahlbau - Liefern und montieren von Sandwichpaneelen als innere Dämmlage oder als Fassadenelemente
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 343 - Hinterlüftete Fassadenbekleidungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Josef Meyer Stahl & Metall AG, Seetalstrasse 185,
6032
Emmen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'481'747.05 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.12.2020
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1167983
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 10
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Post-strasse 3, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
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