Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.03.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL
Beschaffungsstelle/Organisator: Empa Immobilienmanagement,
zu Hdn. von
Hannes Pichler, Überlandstrasse 129,
8600
Dübendorf,
Schweiz,
Telefon:
+41(0)58 765 4050,
E-Mail:
hannes.pichler@empa.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SLF Davos, Haus D - Generalunternehmerausschreibung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Am WSL–Instituts für Schnee- und Lawinenforschung in Davos Dorf wird der Ersatzneubau Haus D ausgeschrieben.
Der nichtunterkellerte dreigeschossige Neubau, 6461m3 Gebäudevolumen, beinhaltet im Erdgeschoss Werkstätten, Montagehalle, Schneelabor und in den beiden Obergeschossen Büro- und Archivräume. Die Konstruktion erfolgt in präfabriziertem Holzskelletbau mit Holzbetonverbunddecken und mit aussteifender Bodenplatte und Kern in Ortbeton. Die bestehende Montagehalle muss während der Bauzeit in Betrieb bleiben und kann erst nach Inbetriebnahme der neuen Montagehalle im Neubau abgebrochen werden. Eine provisorische Werkstatt, in der während der Bauzeit der Betrieb weitergeführt werden kann, ist bereits erstellt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ralbau AG Generalunternehmung, Ringstrasse 14,
7004
Chur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 6'109'159.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.12.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1169989
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.03.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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