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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1189661
01.04.2021|Projekt-ID 219109|Meldungsnummer 1189661|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,  zu Hdn. von Daniela Brändle, Binzmühlestrasse 130,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  daniela-braendle@ethz.ch,  URL www.immobilien.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

3026.0152_ETH_ML/FHK_BKP 221.8 Spez. lichtdurchlässige Bauteile
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudekomplexes ML/FHK soll sichergestellt werden. Dazu wird die Bausubstanz sichergestellt, die gebäudetechnischen Anlagen saniert resp. ersetzt sowie behördliche Auflagen erfüllt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2218 - Spezielle äussere lichtdurchlässige Bauteile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BWT Bau AG, Ueberlandstrasse 437,  8051  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'202'259.85 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.03.2021

4.4 Sonstige Angaben

Ausschreibung Simap vom 20.11.2020, Projekt-Nr. 1164985, kein Angebot eingegangen.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.