Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona Divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
Supporto, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 EP09 AS Sufers - Galerie Traversa Süd, Los 413 BSA Abschlussarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Baumassnahmen umfassen Elektro- / LWL- und NTA-Installationen auf dem ca. 2.7 km langen Teilstück des N13 Trassees zwischen dem Anschluss Sufers und dem Tunnelportal Traversa Süd. Die Ausführung erfolgt in verschiedenen Etappen über die Jahre 2021-2024. Das Projekt umfasst die Lieferung und Leistung von folgenden Diversen-Anlageteilen in der Nationalstrasse mit Lieferung/Einzug und Anschluss von:
- Multirohranlage und Kommunikationskabel im neuen Kabelblock; - Kommunikationskabel; - LWL-Muffen, Spleiskasetten etc.; - Niederspannungs-Kabel sowie Erdung; - Projektmanagement; - Engineering; - Ablösung diverser Provisorien (Tag und Nachtarbeit) inkl. Rücktransport; - Dokumentation (RPH, DAW); Schulungen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kummler + Matter EVT AG, Hohlstrasse 188,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 875'969.65 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Kummler + Matter EVT AG ist das wirtschaftlich günstigste Angebot mit der höchsten Punktzahl nach Bewertung der Zuschlagskriterien. Die offerierten Produkte entsprechen qualitativ den geforderten Ansprüchen. Das Angebot überzeugt im Besonderen durch sehr gute Referenzen und gute detaillierte Beschreibung der Arbeitsabläufe. Erforderliche Kapazitäten werden im Angebot ausgewiesen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.12.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1170445
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- 1. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%
ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN; GEWICHTUNG 40%, unterteilt in: ZK2.1: Qualität Ausrüstungen 15% ZK2.2: Qualität der eingesetzten Materialien, Bezugsquellen und Mittel 5% ZK2.3: Arbeitsleistung des Unternehmers 20%
ZK3: ORGANISATION; GEWICHTUNG 10%, unterteilt in: ZK3.1: Organigramm und Beschreibung der Projektorganisation 5% ZK3.2: Referenzen Schlüsselperson Elektro-Projektleiter (Chefmonteur) 5%
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTEBERECHNUNG: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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