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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1190717
09.04.2021|Projekt-ID 215499|Meldungsnummer 1190717|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Wärme und Entsorgung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Wärme und Entsorgung, Scheideggstrasse 50,  8404  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  raphael.zwicky@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Winterthur – Erstellung Flugasche-Verladelogistik für die externe Flugaschenwäsche (FLUWA)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Flugasche der KVA in Winterthur soll für die zukünftige Rohstoffrückgewinnung, in einer CH-Anlage weiter Aufbereitet werden. Dazu ist eine neu Verladelogistik inkl. Verladesilo notwendig.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Stag Aktiengesellschaft, Industriestrasse 11,  7304  Maienfeld,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 349'000.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.01.2021
Meldungsnummer 1176441

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.04.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstr. 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.