Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Daniel Metzger, Tramstrasse 35,
CH-8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 319 25 53,
E-Mail:
daniel.metzger@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UW Binz Erneuerung HLK Lieferung und Montage
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
ewz schreibt für das Unterwerk Binz die Lieferung und Montage der Lüftungs-/ und Rauchabzugsanlage inklusive Abnahme aus. Der Leistungsumfang beinhaltet auch die Demontage der bestehenden Anlage und eine komplette Dokumentation.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42512300 - Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marti Technik AG, Lochackerweg 2,
3302
Moosseedorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 299'525.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.01.2021
Meldungsnummer
1176975
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.4 Sonstige Angaben- Die Anbieterin wurde am 09 April 2021 schriftlich informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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