Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA Filiale Bellinzona Divisione Infrastruttura stradale Est,
zu Hdn. von
Supporto, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 Tunnel Rofla SISTO - Wandbeschichtung Tunnel Rofla und Traversa
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Trauffer AG Bautenschutz, Postfach 565,
3855
Brienz BE,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 969'562.55 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Anbieter Trauffer AG Bautenschutz die höchste Punktzahl aller Anbieter.
Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte nicht nur durch den günstigsten Preis, sondern auch durch eine kurze Bauzeit und durch sehr erfahrene Schlüsselpersonen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.12.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1167595
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- 1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
ZK1: PREIS GEWICHTUNG 50%
ZK2: BAUPROGRAMM GEWICHTUNG 15% - Gesamtdauer (Anzahl Nächte): 15%
ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE GEWICHTUNG 15% unterteilt in - Plausibilität des Bauprogrammes: 5% - Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 10%
ZK4: INHALT/QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN (WIE BAUSTELLENEINRICHTUNGEN, TECHNISCHER BERICHT, SCHLÜSSELPERSONEN, QM-KONZEPT UND RISIKOANALYSE) GEWICHTUNG 20% unterteilt in - Baustelleneinrichtungen und Logistik: 5% - Entwässerungs- und Entsorgungskonzept: 5% - QM-Konzept und Risikoanalyse: 5% - Schlüsselpersonen: 5%
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK2 “Bauprogramm”:
Es wird eine Note aufgrund der in der Offerte vorgeschlagenen Arbeitsdauer erteilt wie folgt - insgesamt mehr als 6 Nächte längere Sperrdauer N13 (über 36 Nächte): Note 0 - insgesamt 4 bis 6 Nächte längere Sperrdauer N13 (34 bis 36 Nächte): Note 1 - insgesamt bis 3 Nächte längere Sperrdauer N13 (31 bis 33 Nächte): Note 2 - Einhaltung Sperrdauer N13 gemäss Richtbauprogramm (30 Nächte): Note 3 - insgesamt bis 3 Nächte kürzere Sperrdauer N13 (27 bis 29 Nächte) Note 4 - insgesamt mehr als 3 Nächte kürzere Sperrdauer N13: (weniger 27 Nächte): Note 5
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet.
Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. PUNKTEBERECHNUNG: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: 5 [Note] x 100 [% Gewichtung] = 500 Punkte).
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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