Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 13.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Chemins de fer fédéraux suisses CFF
Infrastructure, Projets Région Ouest
Beschaffungsstelle/Organisator: Chemins de fer fédéraux suisses CFF Infrastructure, Projets Région Ouest,
zu Hdn. von
Susanne Faber, électroniquement sur SharePoint CFF,
via
une adresse mail pour le dépôt de l'offre,
Schweiz,
E-Mail:
susanne.faber@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bau von neuen Marquisen // Fribourg
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Arbeiten zur Umgestaltung des Freiburger Bahnhofs sind in zwei Teile gegliedert.
Die vorliegende Ausschreibung betrifft nur die Lieferung und Installation von :
-neue Vordächer auf Plattform 2/3 (einschließlich Metallrahmen und Abdeckung)
-Neue Vordächer an der Entstehung der Avenue du Midi (einschließlich Metallrahmen und Abdeckung)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1132992
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 39522120 - Sonnensegel, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45222000 - Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
01.04.2021
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1189147
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.3 Begehungen
Anstatt
:
Freitag16 Avril 2021 : 08-09.30h
Muss es heissen
:
Anmeldung bis Donnerstag 15.04.2021, 12h00 bei arturo.mateo@sbb.ch mit folgenden Informationen: − Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, E-mail, Telefonnummer)
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|