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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1191215
16.04.2021|Projekt-ID 213526|Meldungsnummer 1191215|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von AHB, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 80451 Schulanlage Hofacker
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erweiterung und Instandsetzung
BKP 211 Baumeisterarbeiten Hertertrakt

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BWT Bau AG, Wülflingerstrasse 285,  8408  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'044'976.10 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Eingereichtes Angbot: BWT Bau AG, Ueberlandstrasse 437, 8051 Zürich

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.12.2020
Meldungsnummer 1169399

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.04.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 210165 des Vorstehers des Hochbaudepartements.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.