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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1191355
15.04.2021|Projekt-ID 219582|Meldungsnummer 1191355|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Departement of Physics
Laboratory for Solid State Physics,  zu Hdn. von Marek Pechal, Otto-Stern-Weg 1, HPF D17,  8093  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen,  zu Hdn. von Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70, SEW E 22,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.05.2021
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 25.05.2021 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail oder per Post auf USB-Stick

1.5 Datum der Offertöffnung:

26.05.2021, Uhrzeit:  10:00

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Kompakte Mikrowellenquelle

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

28 Einheiten von Mikrowellen-Signalgeneratoren für den Einsatz als lokale Oszillatoren in einem supraleitenden Quantencomputer-Experiment, mit maximaler Ausgangsfrequenz von mindestens 12 GHz, hohem Dynamikumfang der Ausgangsleistung und geringem Phasenrauschen, in einem kompakten Gehäuse, das mit Standard-19-Zoll-Instrumentengestellen kompatibel ist (Details siehe Spezifikation).

2.7 Ort der Lieferung

ETH Zurich, Departement of Physics
Laboratory for Solid State Physics
Otto-Stern-Weg 1, HPF B22
CH-8093 Zurich
Switzerland

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

3 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Erfüllung der technischen Anforderungen  Gewichtung 600 
Preis  Gewichtung 600 
Serviceorganisation  Gewichtung 200 
Energieverbrauch  Gewichtung 50 
Lieferzeit  Gewichtung 50 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

3 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Bemerkungen: Lieferzeit ab Bestellung siehe Zuschlagskriterium Lieferzeit

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

gemäss AGB ETH-Bereich, 30 Tage netto
Anzahlungen über CHF 50'000.- müssen mit einer Bankgarantie abgesichert sein mit Gültigkeit bis mind. 4 Wochen über das geplante Lieferdatum hinaus.

3.4 Einzubeziehende Kosten

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Englisch
Sprache des Verfahrens: Englisch
Bemerkungen: Angebote werden auch in deutscher und französischer Sprache akzeptiert. Klar bevorzugt wird aber wenn immer möglich ein englisches Angebot.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

4 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ETH Bereiches für die Beschaffung von Gütern, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
(SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.