Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 15.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Departement of Physics Laboratory for Solid State Physics,
zu Hdn. von
Marek Pechal, Otto-Stern-Weg 1, HPF D17,
8093
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- ETH Zürich
Abteilung Finanzdienstleistungen,
zu Hdn. von
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70, SEW E 22,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
publictender@ethz.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.05.2021
- Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 25.05.2021 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail oder per Post auf USB-Stick
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.05.2021, Uhrzeit:
10:00
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Kompakte Mikrowellenquelle
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- 28 Einheiten von Mikrowellen-Signalgeneratoren für den Einsatz als lokale Oszillatoren in einem supraleitenden Quantencomputer-Experiment, mit maximaler Ausgangsfrequenz von mindestens 12 GHz, hohem Dynamikumfang der Ausgangsleistung und geringem Phasenrauschen, in einem kompakten Gehäuse, das mit Standard-19-Zoll-Instrumentengestellen kompatibel ist (Details siehe Spezifikation).
2.7 Ort der Lieferung- ETH Zurich, Departement of Physics
Laboratory for Solid State Physics Otto-Stern-Weg 1, HPF B22 CH-8093 Zurich Switzerland
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Erfüllung der technischen Anforderungen
Gewichtung 600
Preis
Gewichtung 600 Serviceorganisation
Gewichtung 200 Energieverbrauch
Gewichtung 50 Lieferzeit
Gewichtung 50
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Lieferzeit ab Bestellung siehe Zuschlagskriterium Lieferzeit
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss AGB ETH-Bereich, 30 Tage netto
Anzahlungen über CHF 50'000.- müssen mit einer Bankgarantie abgesichert sein mit Gültigkeit bis mind. 4 Wochen über das geplante Lieferdatum hinaus.
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- nicht zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Englisch
- Sprache des Verfahrens: Englisch
- Bemerkungen: Angebote werden auch in deutscher und französischer Sprache akzeptiert. Klar bevorzugt wird aber wenn immer möglich ein englisches Angebot.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 4 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Englisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ETH Bereiches für die Beschaffung von Gütern, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9); - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR 0.822.719.7); - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9); - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0); - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5); - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1); - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8); - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).
2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.
Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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