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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1191501
14.04.2021|Projekt-ID 219450|Meldungsnummer 1191501|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 14.04.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz
Beschaffungsstelle/Organisator: Flückiger+Bosshard AG,  zu Hdn. von Felipe Steinacher, Räffelstrasse 32,  8045  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  felipe.steinacher@ingbau.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Kanton

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ökologische Aufwertung mit Bodenabtrag, Bodenauftrag

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Bodenabtrag ca. 8'400 m3 (fest) bis ca. 1.0m Tiefe
Bodenauftrag ca. 16'700 m3 (lose), Schüttungshöhe bis ca. 1.5m

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

19031 F1

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
223 - Belagsarbeiten,
241 - Ortbetonbau

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   13.04.2021

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 03.05.2021 11:00
Neu: 06.05.2021 11:00

Datum der Offertöffnung

Bisher: 03.05.2021 14:00
Neu: 06.05.2021 14:00

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.