Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
14.04.2021 Publikationsdatum Simap: 14.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,
4001
Basel,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 267 91 76,
E-Mail:
kfoeb@bs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gerichte Innensanierung und Umbau, BKP 271 Gipserarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Bauvorhaben "Umbau und Sanierung Gerichtsgebäude Bäumleingasse 1-7" bezweckt den Umbau der bestehenden Betriebsräume der Gerichte Basel-Stadt. Die Umbaumassnahmen im laufenden Betrieb erfolgen in Etappen und auf verschiedenen Geschossen. Das Projekt beinhaltet Gipserarbeiten im denkmalgeschützten Innenraum, Einbau von LBW und abgehängten Decken sowie Ausbesserungen von bestehenden Putzflächen an Wänden und Decken.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 271 - Gipserarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: G. Canonica AG, Frankfurt-Strasse 14,
4053
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 365'729.05 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.10.2020
im Publikationsorgan: Kantonsblatt Basel-Stadt 79/2020 www.kantonsblatt.ch
Meldungsnummer
1157039
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Das Begehren ist schriftlich an das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel zu richten.
Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt oder von der Zustellung der ergänzenden Begründung an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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