Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UPlaNS Projekt (vier Tunnelobjekte, offene Strecke, acht Tunnelzentralen). Erneuerung/Sanierung der Optischen Leiteinrichtung und Brandnotleuchten.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss Publikation vom 21.12.2020
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kummler + Matter EVT AG, Industriestrasse 15,
9015
St. Gallen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'088'888.80 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Bei der Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste. Die Offerte des Zuschlagsempfängers überzeugte durch den günstigen Preis. Die eingereichten Unterlagen erfüllen zudem die der Ausschreibung zugrunde gelegten Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.12.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1170201
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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