Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 16.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1, 3003 Bern, Schweiz, E-Mail: wto@armasuisse.ch,
zu Hdn. von
Projekt "Umgebungspflege Los 43", Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
3003,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.05.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 28.05.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 01.06.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Umgebungspflege Los 43
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- ar-243.6/159
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 77000000 - Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht, | | 77100000 - Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft, | | 77200000 - Dienstleistungen in der Forstwirtschaft, | | 77300000 - Dienstleistungen im Gartenbau |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Umgebungspflege beinhaltet sämtliche Leistungen zur Instandhaltung und Pflege sämtli-cher ausgeschriebenen Aussenanlagen (Vegetationsflächen, Strassen, Wege, Plätze, Sport-anlagen etc.) sowie der Bauwerksbegrünungen (extensiv, intensiv begrünte Flachdächer).
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.11.2021, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Nicht zugelassen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Nicht zugelassen
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gem. Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage netto nach erfolgter Abnahme in CHF.
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1Betreibungs- und Handelsregisterauszug Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).
E2a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranz-schwelle von 5% eingehalten ist.
E3Lieferantenselbstdeklaration
E4Gesamtverantwortung Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.
E5SPOC Der Anbieter bestätigt, im Fall der Beauftragung die Bereitstellung einer einzigen Kontaktadresse (Single point of contact) für •das vorliegende Verfahren •die operative Abwicklung aller Geschäftszwecke wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen usw. auf Stufe LBA die Kommunikation mit dem Providermanager (Schnittstelle ALC für allgemeine Anliegen) und dem OV IGM (Schnittstelle ALC für technische bzw. praktische Anliegen vor Ort)
E6Vertragsentwurf Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0.
E7Personalressourcen und Betriebsmittel Der Anbieter bestätigt, dass er über Personalressourcen und Betriebsmittel verfügt, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu können.
E8Referenzen Der Anbieter verfügt mindestens über gleichwertige Erfahrungen in den ausgeschriebenen Leistungen gemäss Leistungsbeschrieb Beilage 2.0 und Mengengerüst Beilage 2.1 und weist diese anhand von Referenzaufträgen nach. Es steht dem Anbieter frei, mit wieviel Referenzaufträgen er seine Erfahrung der ausgeschriebenen Leistungen abdeckt.
E9Sprachkenntnisse Der Anbieter bestätigt, dass das eingesetzte Personal die Sprachen DE und FR in Wort und Schrift beherrschen.
E10Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen Der Anbieter bestätigt, dass er sämtliche für die fachgerechte Umsetzung des Auftrages relevanten Gesetze, Verordnungen (insbesondere DüV & PSMV), Richtlinien und Normen während der gesamten Vertragsdauer einhält.
E11Regionale Vertretung vor Ort Der Anbieter verfügt, aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit und zur Erledigung von zeitnahen Spezialeinsätzen, über eine Regionale Vertretung vor Ort.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 16.04.2021
bis
28.05.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gem. Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Es findet eine Begehung statt, siehe Ausschreibungsunterlagen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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