Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Tankaufbauten und Tankanhäger
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die armasuisse beschafft, als Ersatz für die bestehende Fahrzeugflotte der Tanklastwagen sowie Tankanhänger neue, unterschiedliche Tankaufbauten zu Lastwagenfahrgestellen, Tankanhänger, Kleintankwagen-Aufbauten und Satteltankanhänger, zu Gunsten verschiedener Nutzer der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Ziel ist es, Rahmenbedingungen abzuschliessen, um die jetzigen und zukünftigen Bedarfe verschiedener Nutzer abzudecken.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34223000 - Anhänger und Sattelanhänger, | | 34223200 - Tankfahrzeuge, | | 34211300 - Karosserien für Lastwagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Metanova S.A., Route de Neuchâtel 34,
2088
Cressier (NE),
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen und wirtschaftlich günstigstes Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.09.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1115725
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.05.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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