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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1192017
23.07.2021|Projekt-ID 198890|Meldungsnummer 1192017|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Tankaufbauten und Tankanhäger
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die armasuisse beschafft, als Ersatz für die bestehende Fahrzeugflotte der Tanklastwagen sowie Tankanhänger neue, unterschiedliche Tankaufbauten zu Lastwagenfahrgestellen, Tankanhänger, Kleintankwagen-Aufbauten und Satteltankanhänger, zu Gunsten verschiedener Nutzer der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Ziel ist es, Rahmenbedingungen abzuschliessen, um die jetzigen und zukünftigen Bedarfe verschiedener Nutzer abzudecken.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34223000 - Anhänger und Sattelanhänger,
34223200 - Tankfahrzeuge,
34211300 - Karosserien für Lastwagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Metanova S.A., Route de Neuchâtel 34,  2088  Cressier (NE),  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen und wirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.09.2020
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1115725

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.05.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.