Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SH
23.04.2021 Publikationsdatum Simap: 23.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Hallau
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Hallau, Hauptstrasse 44,
8215
Hallau,
Schweiz,
E-Mail:
gemeindeverwaltung@hallau.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 214 Montagebau in Holz , Projekt: Neubau Kindergarten/ Primarschule Hallau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Kindergarten/ Primarschule in Holzelementen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, | | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau, | | 45214000 - Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten, | | 45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude, | | 45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten |
Baukostenplannummer (BKP): | 214 - Montagebau in Holz |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 102 - Besondere Bestimmungen,
| | 332 - Elementbau in Holz |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Implenia Schweiz AG, Wibachstrasse 12,
8153
Rümlang,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'023'185.15 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte des Zuschlagempfängers weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das wirtschaftlich günstigste Angebot aus und hat gemäss der Offertauswertung die höchste Punktezahl erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.02.2021
Meldungsnummer
1177625
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Schaffhausen, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die vorhandenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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