Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0583272727,
E-Mail:
martin.lehmann@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Schachtrahmen und Schachtdeckel
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Herstellen, verzinken und liefern von diversen Schachtrahmen und Schachtdeckeln für die BLS Netz AG, gemäss den Detailzeichnungen. Sämtliche Kanten sind sauber gebrochen und entgratet, so dass bei der Handhabung der Schweissteile, ohne Handschuhe, keine Verletzungen stattfinden können. Die Schachtdeckel müssen jederzeit von Hand geöffnet werden können.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44000000 - Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jörimann Stahl AG, Walenseestrasse 34,
8880
Walenstadt,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 807'033.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlagsempfänger überzeugte mit einem qualitativ sehr guten Angebot und dem besten Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.02.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1177775
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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