Wettbewerb- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
TG
30.04.2021 Publikationsdatum Simap: 30.04.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verband KVA Thurgau
Beschaffungsstelle/Organisator: Verband KVA Thurgau,
zu Hdn. von
Felix Bolli, Rüteliholzstrasse 5,
8570
Weinfelden,
Schweiz,
Telefon:
+41 71 626 96 00,
Fax:
+41 71 626 96 10,
E-Mail:
info@kvatg.ch,
URL
www.kvatg.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- TBF + Partner AG,
zu Hdn. von
Caroline Oehler, Beckenhofstrasse 35,
8042
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 255 28 01,
E-Mail:
oeca@tbf.ch
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 27.05.2021
Uhrzeit: 16:00
1.5 Typ des Wettbewerbs- Studienauftrag
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Architekturleistung
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Ersatzneubau KVA Thurgau
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 27060
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.5 Projektbeschrieb- Der Verband KVA Thurgau plant den Ersatz der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) in Weinfelden. Dazu veranstaltet der Verband unter Leitung von TBF + Partner AG einen Studienauftrag im selektiven Verfahren für die Vergabe der Leistungen in den Disziplinen Architektur, Bauingenieurwesen (Tragwerkplanung) und Landschaftsarchitektur.
In diesem Studienauftrag geht es um die Konzeption der architektonischen und konstruktiven Gestaltung der neuen Gesamtanlage und deren Umgebung. Dabei sind betriebliche, architektonische/städtebauliche, landschaftsarchitektonische, verkehrstechnische und soziale Anforderungen aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig ist ein angemessener Handlungsspielraum für die künftige Entwicklung des Ersatzbaus und der künftigen Anlagegenerationen aufzuzeigen.
2.6 Realisierungsort- Rüteliholzstrasse 5 in 8570 Weinfelden
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Beginn 01.03.2022 und Ende 31.12.2029
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 4
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 18.06.2021
3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes- 27.05.2021
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Reto Stäheli, VR-Präsident KVA Thurgau (Vorsitz)
Urs Schär, VR KVA Thurgau Reto Fürst, VR KVA Thurgau Max Vögeli, VR KVA Thurgau Peter Steiner, Vorsitzender der GL KVA Thurgau Heinz Siegenthaler, GL, Leiter Betrieb KVA Thurgau Christoph Rothenhöfer, TBF + Partner AG (Moderation) Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister Kt. Thurgau Lukas Imhof, Lukas Imhof Architektur GmbH Andy Senn, Andy Senn Architekten Beat Consoni, Beat Consoni AG Lukas Schweingruber, Studio Vulkan
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Ja
4.3 Gesamtpreissumme- CHF 240'000 inkl. MwSt.
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Ja
Betrag: 60'000.00
4.11 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Thurgau
4.12 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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