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25.05.2021|Projekt-ID 220204|Meldungsnummer 1194027|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 25.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB,
Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Ost,  zu Hdn. von Herr Manuel Meier, Vulkanplatz 11 / Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  manuel.meier@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB,
Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte Region Ost,  zu Hdn. von Frau Cornelia Metz, Vulkanplatz 11 / Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  cornelia.metz@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

18.06.2021
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 25.06.2021 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.07.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Generalplaner Siebnen-Wangen»

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.08.2021, Bemerkungen:  Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Generalplaner für Siebnen-Wangen, Überholgleis inkl. BehiG

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB beabsichtigt, im Bahnhof Siebnen-Wangen eine Überholgleisanlage in Mittellage zu erstellen. Gleichzeitig werden Massnahmen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) realisiert und die Publikumsanlagen im Bahnhof Bilten rückgebaut. Ausserdem ist im Bahnhof Siebnen-Wangen optional eine Personenüberführung mit Bahnzugang vorgesehen. Dazu werden Generalplanerleistungen für die SIA-Phasen 31 bis und mit 53 ausgeschrieben. Diese umfassen folgende Fachbereiche resp. Disziplinen:
•Gesamtleitung / Fachdienstkoordination
•Chefbauleitung
•BIM-Koordination
•Bauphasenplanung
•Fahrbahn
•Konstruktiver Ingenieurbau
•Ingenieurbau Tiefbau
•Architektur / Zugang zur Bahn
•Technische Anlagen
•Fahrstrom
•Kabel
•Geologie / Hydrogeologie

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Siebnen-Wangen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.11.2021, Ende: 31.12.2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund Projektverlauf und Option.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Siehe Beschreibung im Dokument B2.

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in Ziff. 3.3 ff der Ausschreibungsbestimmungen genannten Kriterien. 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.11.2021 und Ende 31.12.2029

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine Sicherheiten für das Angebot

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss beiliegendem Vertragsentwurf

3.4 Einzubeziehende Kosten

Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen.

Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr(max. 30%)

EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK 1:
N1:
N11 Referenzprojekt in der Projektierung (einschliesslich Genehmigungsverfahren) und Realisierung mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche:
N.1.1 Gesamtleitung und Fachdienstkoordination eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 20 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.2 Ingenieurbau Tiefbau eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.3 Ingenieurbau Tragkonstruktionen eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.4 Architektur, Zugang zur Bahn eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.5 Bauphasenplanung eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Investitionskosten von mind. 10 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.6 Fahrbahn eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 5 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.7 Planung Fahrleitungsanlagen eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 1 Mio. CHF exkl. MwSt.
N.1.8 Elektroplanung (NS-Versorgung und Beleuchtung einer Bahnanlage) eines Eisenbahninfrastrukturprojekts unter Bahnbetrieb mit Baukosten im Fachbereich von mind. 0.5 Mio. CHF exkl. MwSt.

- Verschieden Fachbereiche resp. Disziplinen können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
- Das Referenzprojekt muss die SIA Teilphasen 31 «Vorprojekt» bis 53 «Inbetriebnahme» einmal abdecken.
- Kann der Nachweis über die verlangten Phasen (SIA Teilphasen 31 «Vorprojekt» bis 53 «Inbetriebnahme») nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Baukosten etc.) ebenfalls erfüllt werden.
- Die als Referenz dienenden Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
- Die Referenzprojekte müssen in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sein (Abschluss der Bearbeitung nicht vor 2011).

Die Nachweise N1.1 bis N1.3 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden. Stammt die geforderte Referenz für die Nachweise N1.4 bis 1.10 von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.

Die Investitionskosten betreffen alle Fachbereiche in einem Referenzprojekt. Die Baukosten betreffen nur den Fachbereich für das Referenzprojekt. Die Investitionskosten und die Baukosten sind je Referenzprojekt (exkl. MWST) zu verstehen.

Werden mehr als zwei Referenzprojekte angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten beiden aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt.

Nachweis zu EK2:
N2:
Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en).

Nachweis zu EK3:
N3:
Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute). Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich. Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch. Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Folgende Firmen haben Leistungen zum vorliegenden Projekt erbracht und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen:
• Grünfelder + Keller Winterthur AG, 8400 Winterthur (Objektstudie)
• dsp Ingenieure + Planer AG, 8610 Uster (Objektstudie)
• FRIEDLIPARTNER AG, 8050 Zürich (Geotechnischer Bericht)
• Geoterra AG, 8808 Pfäffikon SZ (Situationsplan Personenüberführung)
• IBES Baugrundinstitut GmbH Beratende Ingenieure und Geologen für Bauwesen, 4002 Basel (Geo- und Umwelttechnischer Bericht)

Die durch die erwähnten Firmen erarbeiteten Projektunterlagen werden den Submissionsunterlagen vollumfänglich beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma endet am 16.07.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die erwähnten Firmen im Verfahren als Anbieterinnenzugelassen (Art. 14 BöB).

Vorbefasst, nicht zugelassen:
Die Firmen Helbling Beratung + Bauplanung AG in 8048 Zürich, Anderegg Ingenieure AG in 8610 Uster und das Architekturbüro Kompolschek in 9500 Villach, Österreich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleiteten, werden aufgrund ihrer Vorbefassung zum vorliegenden Verfahren nicht zugelassen.

4.6 Sonstige Angaben

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.