Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 09.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N02, EP Amsteg-Göschenen, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N02, EP Amsteg-Göschenen, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 30.07.2021
- Bemerkungen: Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 06.08.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.07.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 10.09.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.09.2021, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA, 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N02, EP Amsteg – Göschenen, Hauptarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 080362
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- s. Pkt. 4.6 *
2.7 Ort der Ausführung- Schweiz CH, Gotthard-Nordrampe,
6474 Amsteg – 6487 Göschenen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 07.02.2022, Ende: 24.11.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS,
Gewichtung 30% -Bereinigte Angebotssumme
ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS,
Gewichtung 20% mit folgenden Subkriterien:
-Referenzen Unternehmung, Gewichtung 5%
-Schlüsselperson Polier (Referenz und CV), Gewichtung 5%
-Schlüsselperson Bauführer (Referenz und CV), Gewichtung 5%
-Schlüsselperson Technischer Leiter (Referenz und CV), Gewichtung 5%
ZK3: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT ANGEBOT,
Gewichtung 20% mit folgenden Subkriterien:
-Konzept Baustelleneinrichtungen, Gewichtung 5%
-Konzept Baulogistik und Erschliessung, Gewichtung 5%
-Konzept QM und Risikoanalyse, Gewichtung 5%
-Analyse der Nachhaltigkeit: Wirtschaftlich, sozial und ökologisch, Gewichtung 5%
ZK4: BAUZEIT,
Gewichtung 15% mit folgenden Subkriterien:
-Einhaltung Terminvorgaben, Gewichtung 5%
-Umsetzung Verkehrsführungskonzept, Gewichtung 5%
-Vorgesehene Optimierungen, Gewichtung 5%
ZK5: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT BAUPROGRAMM,
Gewichtung 15% mit folgenden Subkriterien:
-Qualität Bauprogramm, Gewichtung 5%
-Plausibilität Bauabläufe, Gewichtung 5%
-Darlegung kritischer Ablauf, Gewichtung 5%
Erläuterungen:
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 07.02.2022 und Ende 24.11.2023
- Bemerkungen: keine
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: REFERENZ ANBIETER EK2: JAHRESUMSATZ ANBIETER EK3: REFERENZ SCHLÜSSELPERSON EK4: NACHWEIS VERFÜGBARKEITEN EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: REFERENZ ANBIETER -1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen mit einer Auftragssumme von > 30 Mio.
EK2: JAHRESUMSATZ ANBIETER -Der Jahresumsatz des Anbieters ist > als der doppelte Jahresumsatz des Auftrages.
EK3: REFERENZ SCHLÜSSELPERSON -1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen für die Schlüsselperson Technischer Leiter und die Schlüsselperson Bauführer.
EK4: NACHWEIS VERFÜGBARKEIT -Die Verfügbarkeit aller Schlüsselpersonen ist gegeben und belegt.
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN -Der Leistungsanteil von allen Unterakkordanten beträgt maximal 50% des Auftrages.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt. Der Anbieter beschafft sich selbständig die Kenntnis der speziellen Örtlichkeiten und Gegebenheiten. Die Kenntnisse werden vorausgesetzt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. 4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 5.Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. 6. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen. 7. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
* Vermerk aus Pkt. 2.6: Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Hauptarbeiten der Instandsetzung der Nationalstrasse N02 zwischen Amsteg und Göschenen. Die wesentlichen Massnahmen nach Fachbereichen umfassen dabei: Trassee -Neubau Deck- und Binderschicht auf eine Länge von ca. 13`900 m -Neubau Fahrzeugrückhaltesysteme auf eine Länge von ca. 12`400 m -Lokale Instandsetzung der Entwässerungseinrichtungen und BSA Anlagen -Lokale Instandsetzung von Randabschlüssen und Abschlussmauern -Lokale Anpassung und Ergänzung Kabelrohranlagen Brücken/Viadukte -Ersatz, Verstärkung und Instandsetzung Lager bei 10 Brücken und Viadukten auf beiden Spuren -Ersatz und Instandsetzung Verankerung der Widerlager/Stützen bei 2 Brücken/Viadukten auf beiden Spuren -Instandsetzung Betonkonstruktion der -Widerlager/Stützen bei 3 Brücken/Viadukten auf beiden Spuren -Ersatz und Instandsetzung Fahrbahnübergänge bei 4 Brücken/Viadukten -Verstärkung von Widerlagern zur Sicherstellung der Tragsicherheit -Instandsetzung Durchlasskonstruktion Galerien -Verstärkung und lokale Instandsetzung der Tragstrukturen in den Portalbereich bei 4 Galerien -Lokale Instandsetzung Verankerungen bei 3 Galerien Tunnels -Neubau von 2 Querstollen im Tunnel Platti -Neubau von 1 Querstollen im Tunnel Teiftal -Neubau von 1 Querstollen im Tunnel Langlaui -Neubau von 2 Querstollen und Anpassung bestehender Querstollen im Tunnel Naxberg -Instandsetzung bestehende Elementverankerungen und lokale Instandsetzungsmassnahmen in 7 Tunnels Stützmauern -Lokale Instandsetzung und Verstärkung von 1 Stützmauern -Lokale Instandsetzung Verankerung bei 8 Stützmauern
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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