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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1194721
03.05.2021|Projekt-ID 213830|Meldungsnummer 1194721|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,  zu Hdn. von Yvonne Grunwald / Dragana Ivelj, Stampfenbachstrasse 110,  8090  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  dragana.ivelj@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

KSL Urdorf, Erweiterungsneubau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die aktuelle Netzwerklösung und die UKV-Installationen der Kantonsschule Limmattal im Bestand (Trakt A, B, C und D) genügen den Anforderungen für die Umstellung auf die Vorgabe und Zielsetzung LEU-Net Schule nicht. Die komplette IT-Infrastruktur sowie neue Netzwerkkabel Kat. 7
und -Dosen Kat. 6a müssen während der Schulferien 2021 umgesetzt werden. Sämtliche Schulzimmer müssen mit weiteren Steckdosen erweitert werden.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  32421000 - Netzverkabelung
Baukostenplannummer (BKP): 2361 - Installationen zu Telekommunikationsanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: A1 Elektro AG, In der Luberzen 42,  8902  Urdorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 319'950.60 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.12.2020
Meldungsnummer 1170623

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.04.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.