Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,
zu Hdn. von
Yvonne Grunwald / Dragana Ivelj, Stampfenbachstrasse 110,
8090
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
dragana.ivelj@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- KSL Urdorf, Erweiterungsneubau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die aktuelle Netzwerklösung und die UKV-Installationen der Kantonsschule Limmattal im Bestand (Trakt A, B, C und D) genügen den Anforderungen für die Umstellung auf die Vorgabe und Zielsetzung LEU-Net Schule nicht. Die komplette IT-Infrastruktur sowie neue Netzwerkkabel Kat. 7
und -Dosen Kat. 6a müssen während der Schulferien 2021 umgesetzt werden. Sämtliche Schulzimmer müssen mit weiteren Steckdosen erweitert werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32421000 - Netzverkabelung |
Baukostenplannummer (BKP): | 2361 - Installationen zu Telekommunikationsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: A1 Elektro AG, In der Luberzen 42,
8902
Urdorf,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 319'950.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.12.2020
Meldungsnummer
1170623
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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