Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- GEP Vorortlager und Tankrückbau Mellingen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Projektperimeter umfasst die gesamte Aussenstelle der ALC Othmarsingen in Mellingen (AG) und befindet sich im Eigentum des VBS. Das heutige Entwässerungssystem muss den gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.
Der Vorplatz besteht aus einem befestigten Asphaltbeton-Belag mit diversen Belagsschäden. Die Arealfläche ist nach den Sanierungsmassnahmen Entwässerung gesamthaft zu sanieren. Der heutige Vorplatz erfüllt die Anforderungen an die Nutzung der armasuisse nicht mehr. Dieser Vorplatz ist neu zu befestigen, damit dieser den zukünftigen Anforderungen als Lagerplatz für diverse Fahrzeuge und Brückenmodule erfüllen kann. Durch die neue Befestigung des Vorplatzes ist die Entwässerung (Rinnensystem) sicher zu stellen. Die bestehende und neue Entwässerung des Vorplatzes hat den heutigen gesetzlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE Umfahrung Mellingen, c/o Marti AG, Bauunternehmung, Thurgauerstrasse 68,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'082'990.45 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.03.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1181847
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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