Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 11.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) EPFL SB ISIC SWISSCAT,
zu Hdn. von
Dr Pascal Miéville, BCH 2110 (Batochime UNIL),
1015
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
pascal.mieville@epfl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Integrierte Laborgeräte für analytische Chemie (LC-SFC-IM-MS) für SwissCAT+
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die EPFL möchte für ihr Schweizer CAT+ Projekt ein integriertes Set von hochmodernen Instrumenten für die analytische Chemie erwerben. Das Schweizer Projekt CAT+ besteht in der Entwicklung einer Infrastruktur für die Entdeckung und Optimierung neuer automatisierter homogener chemischer Katalysatoren auf der Basis von maschinellen Lernwerkzeugen. Die Analysegeräte (LC, SFC, IM, MS) werden in diese automatisierte Infrastruktur integriert und sollten selbst so weit wie möglich automatisiert sein. Diese Integration beinhaltet sowohl die Verkettung des Probentransfers als auch die automatische Übertragung der erfassten Daten und Messanweisungen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Agilent Technologies (Schweiz) AG, Lautengartenstrasse 6,
4052
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Prototyp entwickelt mit einem Partner (Art. 21, Abs. 2, Lit. f BöB)
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.05.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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