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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1195435
04.05.2021|Projekt-ID 218845|Meldungsnummer 1195435|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich Baudirektion
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich Baudirektion Strassenregion IV,  zu Hdn. von Marcel Bamert, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  0432579404,  E-Mail:  marcel.bamert@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Uster/Pfäffikon, 337 Pfäffiker-/Usterstrasse, km 3.755 - 5.260
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ausgeschriebene Arbeiten und Leistungen:
- Kanalisation: 120 m
- Spriessung: 650 m2
- Grabenaushub Werkleitungen: 1'100 m3
- EW-Block: 775 m
- Trasseeaushub: 3'600 m3
- Fundationsschicht: 3'500 m3
- Ersatz Randabschlüsse: ca. 1'050 m
- Belagsaufbruch: 11'000 m2
- Einbau Tragschicht: 2'300 t
- Einbau Binderschicht: 2'100 t
- Einbau Deckschicht: 1'100 t

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Cellere Bau AG, Eggbühlstrasse 36,  8050  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'885'041.40  bis  2'689'282.15   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2021
Meldungsnummer 1188733

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.05.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.