Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1195479
05.05.2021|Projekt-ID 220568|Meldungsnummer 1195479|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 05.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg,  zu Hdn. von Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg,  zu Hdn. von Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

21.05.2021

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 14.06.2021

1.5 Datum der Offertöffnung:

16.06.2021, Ort:  Bern, Bemerkungen:  nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Generalunternehmer FbE 22 Winterthur-Hettlingen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Proj. Nr. 1157384

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45234116 - Gleisbauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB AG beschafft mit der vorliegenden Submission die Generalunternehmerleistungen für die Fahrbahnerneuerung von Winterthur nach Hettlingen als Bestandteil des Programmes «Fahrbahnerneuerung 2022».

2.7 Ort der Ausführung

Winterthur-Hettlingen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 17.09.2021, Ende: 09.06.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1:Preis  Gewichtung 50% 
ZK2:Methodik  Gewichtung 25% 
ZK3:Infrastruktur  Gewichtung 20% 
ZK4:Nachhaltigkeit  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind grundsätzlich zugelassen. Detaillierte Informationen sind unter Kapitel 2.1.3 zu finden.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 04.04.2022 und Ende 05.05.2023

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Siehe Ausschreibungsbestimmungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Siehe Ausschreibungsbestimmungen

3.3 Zahlungsbedingungen

Siehe Ausschreibungsbestimmungen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Siehe Ausschreibungsbestimmungen

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1:Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung

EK2:Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegender Ausschreibung relevante Bausparte) pro Jahr, (max. 30%)

EK3:Hinreichendes Qualitätsmanagement

EK4:Die Anbieterin verfügt über ein Sicher-heitsmanagementsystem (SMS) mit mindestens folgenden Elementen (vgl. Suva Broschüre 66101):

1. Sicherheitsleitbild und -ziele

2. Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten)

3. Ausbildungskonzept

4. Sicherheitsregeln

5. Gefahrenermittlung / Risikobeurtei-lung

6. Massnahmenplanung

7. Notfallorganisation

8. Kontroll- / Auditprozess

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
N1Zwei abgeschlossene Projekte als Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung, und einem Vertragsvolumen von mind. 300'000 CHF innerhalb der letzten 5 Jahre betreffend:

N1.1Fahrbahnerneuerung
N1.2Allgemeine Tiefbauarbeiten
N1.3Bahntechnik

-Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
-Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert (Phase 52 abgeschlossen) sein.

N2Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)

N3Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

N4Variante 1: Einzelunterlagen:

Zu den SMS-Elementen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, wie die jeweilige Anforderung im Rahmen eines übergreifenden Sicherheitsmanagementsystems im Unternehmen umgesetzt wird.
Besteht für die Firma noch kein SMS, so ist dem Angebot ein Konzept mit Realisierung bis zum Vertragsbeginn beizulegen.

Variante 2: Zertifikate/Bescheinigung:

Ein SMS nach den Normen ISO 9001 und ISO 45001 (resp. übergangsweise noch OHSAS 18001) erfüllt das Musskriterium summarisch, sofern gültige Zertifikate einer akkreditierten Prüfungsgesellschaft vorgelegt werden

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute).

Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich.

Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde) ist Deutsch.

Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 31.12.2021

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 05.05.2021  bis  14.06.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Keine

4.3 Begehungen

Es findet eine virtuelle Begehung statt. Informationen sind in den Ausschreibungsbestimmungen ersichtlich.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Simap

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.