Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
05.05.2021 Publikationsdatum Simap: 05.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG,
zu Hdn. von
Ramona Moser, Stationsstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 72 77,
E-Mail:
ramona.moser@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umbau Bahnhof Häggenschwil-Winden
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ingenieurleistungen SIA Teilphasen 31-53
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[18] Eisenbahnen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gruner Wepf AG, Zürich, Wilerstrasse 1,
9230
Flawil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 871'700.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (BöB Art. 40). Das Angebot der Firma Grüner Wepf AG, Zürich hat bei der Bewertung der in der Ausschreibung definierten Kriterien (Preisangebot, Qualifikation Schlüsselpersonal, Auftragsanalyse) die höchste Punktzahl erreicht und unterbreitete das vorteilhafteste Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.03.2021
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1182467
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.04.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlagsentscheid kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vor-handene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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