Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 06.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 - F2 EP 2017ff Nachführung Koordinationsplanwerk (6985)», Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 21.05.2021
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 28.05.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.05.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 30.06.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Für die vorbefassten Unternehmungen gemäss Ziff. 4.5 der SIMAP-Publikation gilt folgende Einreichefrist: 15. Juni 2021.
Formvorschriften: Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (USB - Stick) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 - F2 EP 2017ff Nachführung Koordinationsplanwerk (6985)».
Bei Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Persönliche Abgabe: Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.07.2021, Bemerkungen:
Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N00.F2 160002 - F2 Erhaltungsplanung 2017ff - Nachführung Koordinationsplanwerk KPW ASTRA F2 Thun Nord 2021-2026 (ID 6985)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N00.F2 160002
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71330000 - Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Koordinationsplanwerk KPW (Übersichtspläne) der Infrastrukturfiliale Thun ist zur Erhaltung der Kontinuität entsprechend nachzuführen, zu ergänzen und aktuell zu halten. Per 1.1.2020 hat die Filiale neue Strecken vom Kanton übernommen; auf anderen Streckenabschnitten sind durch Erhaltungsprojekte, Änderungen an der Infrastruktur vorgenommen worden. Mit dieser Beschaffung sollen die neuen Strecken und die Änderungen aus Projekten in den KPW ergänzt werden. Das KPW ist in seiner Gesamtheit zu erkennen, nachzuführen, zu bearbeiten, zu erhalten, zu sichern und zu publizieren. Objektspezifische Grundlagen von allen Bauwerksanlagen sind entsprechend ihren besonderen Merkmalen im KPW auf die richtigen Fachgebiete des ASTRA aufzuteilen. Diese Fachgebietsebenen sind im KPW vorgegeben. Dafür erforderliche Plangrundlagen zu beschaffen, aufzubereiten und zu übertragen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Geschäftssitz der Auftragnehmerin sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.11.2021
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Option: Die Grundleistung über 2 Jahre wird mit der Vertragsunterzeichnung ausgelöst. Die optionalen Leistungen (Verlängerung alle zwei Jahre für max. 4 weitere Jahre) ruft die Beschaffungsstelle nach Bedarf aufgrund eigener freier Entscheidung ab. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch darauf, dass die Verlängerungen für weitere 2 Jahre gemäss Option 1 und 2 abgerufen werden. Die Verlängerungen werden jeweils drei Monate im Voraus ausgelöst. Die Auslösung erfolgt mittels separater schriftlicher Bestellung durch die Beschaffungsstelle. Aus dem allfälligen Verzicht auf den Bezug optionaler Leistungen schuldet die Beschaffungsstelle der Auftragnehmerin keinerlei Entschädigungsleistungen oder Leistungen irgendwelcher Art.
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.11.2021 und Ende 31.10.2027
- Bemerkungen: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Der Vertrag gilt für mindestens 2 Jahre (31.10.2023) und kann zweimal um jeweils 2 Jahre verlängert werden.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subplaner 50%.
Angaben betreffend Subplaner werden mitbewertet. Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die von Subplaner erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "Angebotsunterlagen für Planerleistungen", Ziff. 2.0.1 Firmenangaben. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT SCHLÜSSELPERSONEN LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK1 Referenz des Anbieters Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Erstellung, Verwaltung und Haltung grossräumiger, übergeordneter Gesamtübersichtspläne mit vielen Informationsschichten, Honorarvolumen CHF 150'000 exkl. MWST) mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT EK2.1 Jahresumsatz Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister - EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV - EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV - EK2.2.5: Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen. Allesamt nicht älter als drei Monate
EK3 SCHLÜSSELPERSONEN EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Erstellung, Verwaltung und Haltung grossräumiger, übergeordneter Gesamtübersichtspläne mit vielen Informationsschichten, Honorarvolumen CHF 150'000 exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: Sachbearbeiter
EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit Nachweis, dass einerseits die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*) und des Stv. während den nächsten zwei Jahren gegeben ist und andererseits die Flexibilität auf schwankende Arbeitsauslastung sowie mögliche Arbeitsausfälle reagieren zu können. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit im Durchschnitt Sachbearbeiter 40%, Projektleiter 5%. Die Arbeitsauslastung kann ingesamt zwischen 10% bis 80% schwanken.
(*) als Schlüsselperson gilt: Sachbearbeiter
EK4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBPLANER EK4 Max. Leistungserbringung Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subplaner beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Firma LP Ingenieure AG CH-3006 Bern hat das Koordinationsplanwerk KPW erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firma erarbeiteten Projektunterlagen sind in dieser Ausschreibung vollumfänglich beigefügt.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefasste Firma oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, endet am 15.06.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma LP Ingenieure AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB). Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
4.6 Sonstige Angaben- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien:
ZK1 QUALITÄT DES ANBIETERS [40%] - ZK1.1: Sachbearbeiter, Gewichtung 25% Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Erstellung, Verwaltung und Haltung grossräumiger, übergeordneter Gesamtübersichtspläne mit vielen Informationsschichten, Honorarvolumen CHF 150'000 exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen.
- ZK1.2: Projektleiter, Gewichtung 15% Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Erstellung, Verwaltung und Haltung grossräumiger, übergeordneter Gesamtübersichtspläne mit vielen Informationsschichten, Honorarvolumen CHF 150'000 exkl. MWST) mit Angabe über Zeitraum, Investitionsvolumen, ausgeführte Arbeiten / Leistungen.
ZK2 QUALITÄT DES ANGEBOTES [30%] - ZK2.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, worin die Terminplanung sowie die Organisation des Auftragsnehmers ersichtlich sein muss, Gewichtung 10% - ZK2.2: Plausibilität des Angebots, Gewichtung 10% - ZK2.3: QM-Konzept des Auftragnehmers, Risikoanalsyse, Gewichtung 10%
ZK3 PREIS [30%] Die Honoraransätze müssen dem nachfolgenden Muster entsprechen: Projektleiter>Spezialist>Sachbearbeiter.
Die Bewertung wird immer in Form von Noten angegeben 0 - 5 0 Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 Normale Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
PREISBEWERTUNG - Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5. - Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0. - Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet). - Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle. ----- 2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen: Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Folgeaufträge: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
5. Vergabe der Leistungen: Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
6. Stundenvorgaben: Ausgeschrieben wird eine geschätzte Stundenzahl aufgeteilt auf die verlangten Honorarkategorien (Vergleichbarkeit der Angebote). Angebote, die trotzdem einen Zeitmitteltarif offerieren, werden als unzulässige Preisvarianten ausgeschlossen.
7. Bezug der Unterlagen: Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
8. Vorbehalt: Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
9. Schlüsselpersonen: Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
10. Akteneinsicht: Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht nötig.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation (Verfügung) kann gemäss Art. 56 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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