Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 02.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Projekt "VACy", Guisanplatz 1,
CH 3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- armasuisse
Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Projekt "VACy", Guisanplatz 1,
CH 3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.09.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.09.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.09.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Vordienstliche Ausbildung Cyber VACy
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 80600000 - Schulung für Verteidigungsgüter und Sicherheitsausrüstung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Unternehmen gesucht, welches in Zusammen-arbeit mit der Führungsunterstützungsbasis FUB der Armee die vordienstliche Ausbildung Cyber VACy aufbaut, organisiert und durchführt.
Gesucht wird ein Generalunternehmen (GU) oder eine Bietergemeinschaft, welche die Ge-samtverantwortung dieser vordienstlichen Ausbildung Cyber (VACy) übernimmt.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2022, Ende: 31.12.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Leistung
Gewichtung 70%
Preis
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage netto nach erfolgter Abnahme in CHF
- Sämtliche Spesen, Versicherungen und Verpackungen - Transport und Zoll - Sonstige gesetzliche Zuschläge des Hersteller- und Ziellandes.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums). E2 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 100 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist. E3 Lieferantenselbstdeklaration E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen aufzuführen. E5 Der Anbieter bestätigt, im Falle des Zuschlags, die für die Auftragserfüllung vorgesehenen Fachpersonen dem Geheimschutz-verfahren gemäss Verordnung über das Geheimschutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 6 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen. E6 Der Anbieter bestätigt, sich im Falle des Zuschlags dem Ge-heimschutzverfahren gemäss Verordnung über das Geheim-schutzverfahren bei Aufträgen mit militärisch klassifiziertem Inhalt, Art. 7 (Geheimschutzverordnung, SR 510.413), zu unterziehen. E7 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs. E8 Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend Erfahrung im Bereich Cyber Ausbildung, sowie in der Lieferung/Herstellung von Onlinelerninhalten, gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt. Der Anbieter muss 2 Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Leistungen seit dem Jahr 2018 erbracht hat. E9 Der Anbieter bestätigt, dass er die Anbieterpräsentation in deutscher Sprache durchführt. E10 Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Leistungsbezüger erfolgt in deutscher Sprache. Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Geschäftsabwicklung in deutscher Sprache zu führen. E11 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (Single Point of Contact) in der Schweiz für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung. E12 Der Anbieter bestätigt über genügend qualifiziertes Personal sowie finanzielle Mittel zu verfügen um die geforderte Leistung gemäss Leistungsbeschrieb und Anforderungen während der Vertragsdauer eigenständig erbringen zu können. E13 Bestätigung des Anbieters, dass er eine halbjährliche Abstimmung der Lerninhalte auf Vorgaben sowie Zertifikatsprüfungen vornimmt. E14 Der Anbieter garantiert, dass der physische Standort seiner IKT-Infrastruktur in der Schweiz liegt und keine Daten ausserhalb der Schweiz gespeichert und verarbeitet werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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