Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, I-AEP-ENG-BZT-RWT-BAT,
zu Hdn. von
Stéphane Loew, Avenue de la Gare 43,
1003
Lausanne,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 611 27 87,
E-Mail:
stephane.loew@cff.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte, Region West, I-ESP-EI-BPR-RWT,
zu Hdn. von
Romain Besson, Avenue de la Gare 43 - CP 345,
1003
Lausanne,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 358 99 57,
E-Mail:
romain.besson@cff.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.06.2021
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich bis spätestens am 03.06.2021 über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen wird allen Anbietern (anonymisierten) im Forum auf Simap ab dem 10.06.2021 zur Verfügung gestellt
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.06.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen
oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (romain.besson@cff.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit den beiden gelben, der Ausschreibung beigelegten, Etiketten, mit folgendem Betreff zu versenden: « NICHT ÖFFNEN – CFF GEAP – Lot C01 – Ventilation de désenfumage » Kein Versand per Einschreiben. Ein Bestätigungs-E-Mail ist an die Adresse romain.besson@cff.ch zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.06.2021, Bemerkungen:
Offertöffnung nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- CFF-GEAP Mise en conformité des accès aux trains
Lot C01 – Système de désenfumage
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1144680
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation einer Entrauchungsanlage für den Bahnhof.
2.7 Ort der Ausführung- Genf Flughafen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 18 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 18 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Beabsichtigter Baubeginn: Mitte Juli 2021
Beabsichtigtes Bauende: Ende Dezember 2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann nur als ARGE-Mitglied oder als Subunternehmer teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Für die Bewertung der Eignung (Q) gelten folgende Musskriterien:
Q1: Ausreichende personelle und technische Kapazitäten
Q2: Angemessenes Verhältnis zwischen dem jährlichen Auftragswert und dem Jahresumsatz im ausgeschriebenen Bereich des betreffenden Unternehmens (d.h. der Baukategorie des Projektes) (max. 30%)
Q3: Ausreichendes Qualitäts- und Umweltmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweise zu den Eignungskriterien:
Gemäss Kriterium Q1: Nachweise:
J1: Bis zu 3 Projektreferenzen, die weniger als 10 Jahre alt sind und deren Komplexität und Aufgaben mit diesem Auftrag vergleichbar sind, für jeden der folgenden Bereiche: - Entrauchungsanlagen für Tunnel oder unterirdische Bahnhöfe.
- Elektrische Stromversorgungssysteme mit drehzahlvariablen Antrieben, mit Leistungen vergleichbar oder höher mit dem vorliegenden Auftrag.
- Steuerungs-/Befehlsanlagen, die programmierbare Automaten umfassen, von ähnlicher Komplexität wie der vorliegende Auftrag.
Mindestens eine Referenz, die alle Bereiche abdeckt oder höchstens 3 Referenzen, die jeden der 3 Sektoren separat abdecken. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder weitgehend abgeschlossen sein. Der Anbieter hat für jede nicht fertiggestellte Referenz eine Bescheinigung des Auftraggebers über den Stand der Arbeiten vorzulegen.
Gemäss Kriterium Q2: Nachweis:
J2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
Gemäss Kriterium Q3: Nachweise:
J3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 und 14001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.05.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- Die Projektleitung der SBB AG plant einen Begehung wie folgt
Datum/ Uhrzeit: 25.05.2021 um 14:00 Treffpunkt: Bahnhof Genf Flughafen SBB, unter der Hauptanzeigetafel
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Bewilligungen und Kreditfreigabe
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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