Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 12.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie BFE, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Pulverstrasse 13,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (21089) 805 Mandat für den Betrieb der Infoline EnergieSchweiz, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 28.05.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.06.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 28.06.2021, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (21089) 805 Mandat für den Betrieb der Infoline EnergieSchweiz
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (21089) 805
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beim vorliegenden Beschaffungsgegenstand handelt es sich um den Betrieb einer Organisation und IT-Infrastruktur zur Bereitstellung von drei Dienstleistungen, die im Rahmen des Programms EnergieSchweiz für verschiedene Zielgruppen kostenlos angeboten werden. Es sind dies die folgenden Dienstleistungen:
- «Infoline EnergieSchweiz» - «Solar-Offerte-Check» - «Hotline EnergieSchweiz für Gemeinden»
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Ortsunabhängig, ausgenommen die Sitzungen, Schulungen, ERFA- und Eichungsveranstaltungen finden in Bern oder Zürich statt.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2021, Ende: 30.09.2030
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (01.10.2021 – 30.09.2026 ) und Option (01.10.2026 – 30.09.2030).
- Verlängerungsoption 1: 2 Jahre (01.10.2026 – 30.09.2028) - Verlängerungsoption 2: 2 Jahre (01.10.2028 – 30.09.2030)
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 Bewertung Preis
Gewichtung 3000 Punkte
ZK2a Funktion «Betriebsführung, Koordination und Qualitätssicherung»: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 1000 Punkte ZK2b Funktion «Betriebsführung, Koordination und Qualitätssicherung»: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 300 Punkte ZK3a Funktion «IT»: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 1300 Punkte ZK3b Funktion «IT»: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 300 Punkte ZK4a Funktion «Experten» - Gebäude & Gebäudetechnik: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 1200 Punkte ZK4b Funktion «Experten» - Gebäude & Gebäudetechnik: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 300 Punkte ZK5a Funktion «Experten» - Elektrogeräte & Beleuchtung: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 400 Punkte ZK5b Funktion «Experten» - Elektrogeräte & Beleuchtung: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 100 Punkte ZK6a Funktion «Experten» - Mobilität: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 400 Punkte ZK6b Funktion «Experten» - Mobilität: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 100 Punkte ZK7a Funktion «Experten» - Solar-Offerte-Check: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 1500 Punkte ZK7b Funktion «Experten» - Solar-Offerte-Check: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 300 Punkte ZK8a Funktion «Experten» - Gemeinden: Bewertung Kompetenzen
Gewichtung 400 Punkte ZK8b Funktion «Experten» - Gemeinden: Bewertung personelle Ressourcen
Gewichtung 100 Punkte ZK9 Bewertung Konzept periodische Qualitätskontrollen
Gewichtung 300 Punkte ZK10 Bewertung Erfahrung Generalmandat
Gewichtung 1000 Punkte Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Pflichtenheft und in den Anhängen 2 und 12 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Diese sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Vorteile und Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung sind zwingend zu begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn: 01.10.2021
Ende: 30.09.2030 (sofern die Verlängerungsoptionen eingelöst werden, ansonsten 30.09.2026)
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die im Pflichtenheft und im Anhang 2 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter und seine Subunternehmen verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Die folgenden Nachweise sind vom Anbieter und jedem Subunternehmen einzureichen: - Handelsregisterauszug (amtliches Originaldokument, nicht älter als 3 Monate); - Betreibungsregisterauszug (amtliches Originaldokument, nicht älter als 3 Monate); Ausländische Unternehmen und Organisationen reichen vergleichbare aktuelle, amtliche Dokumente ein. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK2 Vermeidung von Korruption Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm zur Leistungserbringung beigezogenen Subunternehmen die Integritätsklausel achten und alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption ergreifen. Ebenso bestätigt der Anbieter, dass ihm dies die vorerwähnten Subunternehmen ihrerseits vertraglich zugesichert haben oder zusichern werden. Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Vermeidung von Korruption» (Anhang 5).
EK3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) Der Anbieter bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge und Informatikdienstleistungen akzeptiert: Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «AGB» (Anhang 6).
EK4 Integrität gegenüber EnergieSchweiz Der Anbieter und die in der Funktion «Experten» am Angebot beteiligten Subunternehmen bestätigen, dass sie die Ziele des Programms EnergieSchweiz unterstützen und mittragen. Sie verpflichten sich insbesondere, bei der Ausübung des Mandats die Programme, Produkte und Dienstleistungen von EnergieSchweiz bekannt zu machen und auf die Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen zu verzichten und das Mandat nicht für Akquisitionszwecke zu missbrauchen. Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Integrität gegenüber EnergieSchweiz» (Anhang 7). Dieser Eignungsnachweis ist vom Anbieter und allen Subunternehmen in der Funktion «Experten» als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
EK5 Datenschutz Der Anbieter bestätigt, dass weder er noch die am Angebot beteiligten Subunternehmen Kundendaten für eigene Zwecke nutzen oder diese an Dritte weitergeben. Er verpflichtet sich, die Daten ausschliesslich für die im Auftrag der Bedarfsstelle durchzuführenden Auswertungen und Qualitätskontrollen zu nutzen. Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Datenschutz» (Anhang 8).
EK6 Wahrung der Interessen von EnergieSchweiz Der Anbieter bestätigt, dass diejenigen Subunternehmen, die in der Funktion «Experten» für die Hotline EnergieSchweiz für Gemeinden am Angebot beteiligt sind, nicht Eignerin oder Betreiberin einer Label- oder Zertifizierungsorganisation sind, die in der Schweiz Labels/Zertifikate an Städte, Gemeinden oder Regionen im Energie- und Umweltbereich vergibt, und auch nicht in deren Auftrag ein Mandat betreuen (insbesondere keine Auskunfts- und Beratungsstelle). Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration «Wahrung der Interessen von EnergieSchweiz» (Anhang 9).
EK7 Angaben zur Firma Das Angebot enthält je ein Firmenprofil des Anbieters und aller am Angebot beteiligten Subunternehmen. Nachweis: Erstellung und rechtsgültige Unterzeichnung des Firmenprofils (Anhang 10). Dieser Eignungsnachweis ist vom Anbieter und allen Subunternehmen als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe 2016, Stand 2021) und Informatikdienstleistungen (Ausgabe 2010, Stand 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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