Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
14.05.2021 Publikationsdatum Simap: 14.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Niederhelfenschwil, Ratskanzlei
Oberdorf 10, 9527 Niederhelfenschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Niederhelfenschwil, Ratskanzlei Oberdorf 10, 9527 Niederhelfenschwil,
zu Hdn. von
Marvin Flückiger, Oberdorf 10,
9527
Niederhelfenschwil,
Schweiz,
E-Mail:
marvin.flueckiger@niederhelfenschwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 281 Keramische Wand- und Bodenbeläge
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Becken
•Abdichten ganzer Beckenkörper. •Liefern und versetzen neuer Rinnenstein. •Liefern und verlegen Boden- und Wandplatten ausfugen mit Epoxy-Mörtel Duschen, Garderoben Beckenumgang •Abdichtungsarbeiten im Nassbereich •Liefern und verlegen Boden- und Wandplatten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212290 - Reparatur und Wartung von Sportanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 2816 - Bodenbeläge: Plattenarbeiten,
| | 2824 - Wandbeläge aus Platten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ganz & Co. AG, Simonstrasse 10,
9016
St. Gallen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 225'071.70 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.03.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Meldungsnummer
1184555
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.05.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Ein Anbieter wurde aufgrund Nichtteilnahme am obligatorischen Augenschein ausgeschlossen.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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