Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 13.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Chemins de fer fédéraux suisses CFF Infrastructure, Projets, Région Ouest
Beschaffungsstelle/Organisator: I-AEP-PJM-RWT-T6,
zu Hdn. von
David Thut, Avenue de la Gare 43,
1003
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
david.thut@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Chemins de fer fédéraux suisses CFF
I-ESP-EI-BPR-RWT BA1 038,
zu Hdn. von
Maxime Bordet, Avenue de la Gare 43 - CP 345,
1003
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
maxime.bordet@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 25.05.2021
- Bemerkungen: 1. Fragerunde : 25.05.2021
1. Runde der Antworten von : 01.06.2021 2. Befragungsrunde: 10.06.2021 2. Antwortrunde von : 17.06.2021
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 13.07.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Datum für Bieter mit Vorbewerbung: 06.07.2021 Das Angebot ist auf den Formblättern (Teil C und F der Ausschreibungsunterlagen) in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zusätzlich einzureichenden Unterlagen sind im Teil F1Bid dieser Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Darüber hinaus muss das gesamte Angebot in elektronischer Form im PDF-XChange-Format (USB-Stick) eingereicht werden. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Angebotsunterlagen.
In Anbetracht der gesundheitlichen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 bitten wir darum, eine Kopie der elektronischen Version per E-Mail an die folgende Adresse zu senden maxime.bordet@sbb.ch (entweder direkt oder über eine Übertragungsplattform wie "WeTransfer", wenn die Größe der Nachricht 5 MB überschreitet). Der Termin für den Eingang der Angebote ist der in Kapitel 1.2 angegebene Termin. Maßgeblich ist der Stempel gemäß Kapitel 4.2. Im Falle von Unstimmigkeiten sind die in Papierform eingereichten Ausschreibungsunterlagen maßgebend.
Massgebend ist der Stempel oder Strichcode einer Schweizer Poststelle (bei Verwendung von Firmenfrankaturen und/oder digitalen Briefmarken ist der Poststempel obligatorisch) oder, bei ausländischen Antragstellern, die Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots per E-Mail (maxime.bordet@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich übergeben werden bzw. werden vor Ort nicht angenommen.
Webstamps, die auf der Website von La Poste zugestellt werden, werden nicht akzeptiert, da wir das Versanddatum nicht verifizieren können.
Schreiben Sie auf den Umschlag und in die Betreffzeile der E-Mail Folgendes:
"Eine E-Mail zur Bestätigung des Versands des Angebots in Papierform wird an die Adresse maxime.bordet@sbb.ch mit einem Nachweis (z.B. Foto, Bildschirmkopie oder andere elektronische Mittel...) gesendet, der mindestens die Adresse des Absenders und das Datum des Versands enthält.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.07.2021, Ort:
Lausanne, Bemerkungen:
Die Ausschreibungen sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Mise en conformité LHand / Cottens + Neyrus / Planificateur général
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1160852 = Cottens // 1161410 = Neyrus
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Tiefbauleistungen für die Phasen SIA 31 bis 53 als Generalplaner mit der Aufgabe, gemeinsam mit seinem Team von Fachingenieuren den Ausbau der Bahnhöfe Cottens und Neyrus nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Lhand), das einen freien Zugang zu den Zügen für alle Nutzer fordert, zu entwickeln und umzusetzen. In diesem Sinne sind die folgenden Entwicklungen geplant:
Cottens -2 Außenbahnsteige -Bau von Zugangsrampen -Anpassung der Unterführung -Bau eines Fahrgastunterstandes -Bau einer Stützmauer -Ausstattung der Bahnsteige Neyruz -Bau einer neuen Station -2 Außenbahnsteige -Bau einer Unterführung -Bau von Zugangsrampen und Treppen -Ausstattung der Bahnsteige -Fahrgastunterstände -Bau einer Zufahrt und eines Parkplatzes -Bau einer Lärmschutzwand
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Cottens // Neyrus
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 15.10.2021, Ende: 30.06.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Laut Ausschreibungsunterlagen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 45 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Voraussichtlicher Beginn der Leistung : Mitte Oktober 2021 Voraussichtliche Fertigstellung der Leistungen : Ende Juni 2027
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Qualifikationskriterien Die Bewertung der Qualifikation erfolgt anhand der folgenden verbindlichen Qualifikationskriterien (Q):
Kriterium Q1: Ausreichende Kapazität in Bezug auf Personal und technische Mittel Kriterium Q2: Angemessenes Verhältnis zwischen dem Auftragswert pro Jahr und dem Jahresumsatz im ausgeschriebenen Bereich des betreffenden Unternehmens (d. h. der Baukategorie gemäß dem Projekt) (max. 30 %) Kriterium Q3: Ausreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweise für die Eignungskriterien:
EK1: Nachweis J1 Maximal 5 Referenzen von Projekten, die in den letzten 10 Jahren durchgeführt wurden und eine ähnliche Komplexität und Aufgabenstellung wie der vorliegende Auftrag aufweisen und folgende Bereiche abdecken Tiefbau, einschließlich tragender Konstruktionen ; Architektur (Bahnanschluss) ; Fahrleitung Technische Anlagen Kabel Umgebung ; Eisenbahn; Planfeststellungsverfahren (PAP) Alle Verweise müssen im Bereich Eisenbahn (Train) erfolgen. Mindestens eine Referenz muss ein Projekt für eine öffentlich zugängliche Einrichtung mit Personenstrommanagement betreffen, möglichst in Verbindung mit dem Thema Zugang zum öffentlichen Verkehr. Baseline-Projekte müssen abgeschlossen oder im Wesentlichen abgeschlossen sein (mindestens 3 der Projekte müssen Phase 52 abgeschlossen haben, ausgenommen Umwelt). Handelt es sich bei der geforderten Referenz um eine Unterauftragnehmerstelle, muss der Bieter eine Bescheinigung des Unterauftragnehmers beifügen, in der dieser bestätigt, dass er die Leistungen im Falle eines Zuschlags erbringen wird.
Q2 Nachweis J2Umsatzerklärung für die letzten drei Jahre in dem/den ausgeschriebenen Bereich(en).
Q3-Nachweis J3Kopie des Qualitätssystem-Zertifikats nach ISO 9001 oder Beschreibung des firmeneigenen Qualitätssystems
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 12.07.2021
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Gebühr für Ausschreibungsunterlagen.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Französisch
- Bemerkungen: Bei Widersprüchen zwischen den Sprachversionen der SBB-Publikationen ist die französische Publikation massgebend.
Die Verfahrenssprache (z.B. für die Beantwortung der Fragen und für die Berichtigungen) ist Französisch. Die Ansprechpartner des Auftragnehmers bei der SBB und sonstigen Dritten müssen die Projektsprache Französisch fließend beherrschen und alle Projektunterlagen (Berichte, Pläne, Eingaben, Zwischenberichte etc.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Französisch verfasst sein.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.05.2021
bis
12.07.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sans indications
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Aucune
4.2 Geschäftsbedingungen- Laut Ausschreibungsunterlage
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|