Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Warengruppe Publikationen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 71 74,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F21174 - Kommunikationskampagne „Schweizer Pärke 2021-2022“, Verlängerung der Kampagne
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79416000 - Öffentlichkeitsarbeit, | | 79341400 - Werbekampagnen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Werbeagentur Metzger Rottmann Bürge Partner AG, Feldstrasse 40,
8004
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'600'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund des durch die bisherige Agentur in den vergangenen Jahren erarbeiteten fundamentalen Wissens zu den Schweizer Pärken und deren Bedeutung für die Schweiz sowie dem stark ausgebauten Kommunikationsnetzwerk, wäre ein Zuschlag an einen neuen Anbieter für die bis Ende 2022 begrenzte Fortführung der Kampagne aus ökonomischer und fachtechnischer Sicht nicht zielführend. Es kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB an den bisherigen Anbieter Metzger Rottmann Bürge Partner AG in Frage. Die Ursprungsbeschaffung im Umfang von CHF 3'200'000 inkl. MwSt. wurde im selektiven Verfahren an die vorgenannte Agentur vergeben. Die Summe der nachgelagerten Folgefreihänder übersteigen den Auftragswert der Ursprungsbeschaffung nicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.05.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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