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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1197747
19.05.2021|Projekt-ID 221212|Meldungsnummer 1197747|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Warengruppe Publikationen, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 71 74,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

F21174 - Kommunikationskampagne „Schweizer Pärke 2021-2022“, Verlängerung der Kampagne

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79416000 - Öffentlichkeitsarbeit,
79341400 - Werbekampagnen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Werbeagentur Metzger Rottmann Bürge Partner AG, Feldstrasse 40,  8004  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'600'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des durch die bisherige Agentur in den vergangenen Jahren erarbeiteten fundamentalen Wissens zu den Schweizer Pärken und deren Bedeutung für die Schweiz sowie dem stark ausgebauten Kommunikationsnetzwerk, wäre ein Zuschlag an einen neuen Anbieter für die bis Ende 2022 begrenzte Fortführung der Kampagne aus ökonomischer und fachtechnischer Sicht nicht zielführend. Es kommt zum jetzigen Zeitpunkt nur ein Zuschlag nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB an den bisherigen Anbieter Metzger Rottmann Bürge Partner AG in Frage. Die Ursprungsbeschaffung im Umfang von CHF 3'200'000 inkl. MwSt. wurde im selektiven Verfahren an die vorgenannte Agentur vergeben. Die Summe der nachgelagerten Folgefreihänder übersteigen den Auftragswert der Ursprungsbeschaffung nicht.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.05.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.