Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 26.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Strategischer Einkauf Fahrweg,
zu Hdn. von
Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.oberbau@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalunternehmer
FbE 22 Winterthur-Hettlingen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB AG beschafft mit der vorliegenden Submission die Generalunternehmerleistungen für die Fahrbahnerneuerung von Winterthur nach Hettlingen als Bestandteil des Programmes «Fahrbahnerneuerung 2022».
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Proj. Nr. 1157384
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45234116 - Gleisbauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
05.05.2021
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1195479
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
1.4 Spezifische Fristen und Formvorschriften
Anstatt
:
Angebotseingabe: 14.06.2021
Muss es heissen
:
NEU: Angebotseingabe: 02.07.2021
4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 14.06.2021 Neu: 02.07.2021
Datum der OffertöffnungBisher: 16.06.2021 Neu: 06.07.2021
4.4 Sonstige Angaben- NEU: Angebotseingabe: 02.07.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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