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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1198819
26.05.2021|Projekt-ID 220568|Meldungsnummer 1198819|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 26.05.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg,  zu Hdn. von Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Generalunternehmer FbE 22 Winterthur-Hettlingen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB AG beschafft mit der vorliegenden Submission die Generalunternehmerleistungen für die Fahrbahnerneuerung von Winterthur nach Hettlingen als Bestandteil des Programmes «Fahrbahnerneuerung 2022».

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Proj. Nr. 1157384

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45234116 - Gleisbauarbeiten

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   05.05.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1195479

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.4 Spezifische Fristen und Formvorschriften
Anstatt :   Angebotseingabe: 14.06.2021
Muss es heissen :   NEU: Angebotseingabe: 02.07.2021

4.2 zu berichtigende Daten

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 14.06.2021
Neu: 02.07.2021

Datum der Offertöffnung

Bisher: 16.06.2021
Neu: 06.07.2021

4.4 Sonstige Angaben

NEU: Angebotseingabe: 02.07.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.