Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdirektion, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Sven Boss, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 43,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamtsanierung Volksschule Matte / BKP 233 Leuchten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Liefern von Leuchten nach Vorgabe und Bewertung der Denkmalpflege.
Die Volksschule Matte besteht aus 4 Gebäuden (Schulhaus Matte Gross, Schulhaus Matte Klein, Turnhalle Klein, Turnhalle Gross) Die Hauptleistung besteht darin die beiden Schulhäuser Matte Gross und Klein zu sanieren und nach den heutigen Standards und Anforderungen anzupassen. Die Turnhalle Klein wird zur Tagesschule umgenutzt, was zu einer mittleren Eingriffstiefe führt. Die Turnhalle Gross wird auf einzelne Anlageteile begrenzt saniert und aussen mit einem Geräteraum erweitert. Die Arbeiten erfolgen in Etappen gem. Beilage Terminprogramm in der Submission. Die komplette Anlage steht unter Denkmalschutz und befindet sich im UNESCO Perimeter der Berner Altstadt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31524000 - Decken- oder Wandleuchten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: 2f-Leuchten GmbH, Spinnereistrasse 5,
6020
Emmenbrücke,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 181'940.20 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.10.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1158037
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.05.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Zuschlagsverfügung vom 07.05.2021 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.
Fachstelle Beschaffungswesen
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