Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
VS
28.05.2021 Publikationsdatum Simap: 28.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeinderat
Beschaffungsstelle/Organisator: mls architekten sia ag,
zu Hdn. von
Andy Imboden, Hofmattstrasse 7,
3920
Einwohnergemeinde Zermatt, Gemeinderat,
Schweiz,
Telefon:
+41279663888,
E-Mail:
info@mls-architekten.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Einwohnergemeinde Zermatt, Liegenschaften, Kirchplatz 3, Postfach 345,
3920
Zermatt,
Schweiz,
Telefon:
0279662211,
Fax:
0279662200,
E-Mail:
liegenschaften@zermatt.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 07.06.2021
- Bemerkungen: Termin zwingend.
Beantwortung bis 14.06.2021. Die Fragestellung und deren Beantwortung erfolgt ausschliesslich über SIMAP.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.07.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es gilt das Datum des Poststempels des eingeschriebenen Briefes. Auf dem Briefumschlag ist deutlich der Vermerk "Walka - Holzfassadenbau" anzubringen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 13.07.2021, Uhrzeit:
13:30, Ort:
Gemeindehaus Zermatt, Sitzungszimmer 2. OG
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Holzfassadenbau - Neubau Schulhaus Walka
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 214 - Montagebau in Holz |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- 214.4 Holzfassadenbau
2.7 Ort der Ausführung- 3920 Zermatt
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.03.2021, Ende: 31.07.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten sind zulässig unter der Voraussetzung, dass das Grunddevis vollständig ausgefüllt und die Variante gleichwertig ist.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 04.07.2022 und Ende 31.07.2024
- Bemerkungen: Voraussichtlicher Arbeitsbeginn und Fertigstellung.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Einzig vollständige, fristgerecht eingereichte und unterzeichnete Angebote werden berücksichtigt. Die in Art. 15 der kantonalen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 04.05.2018 erwähnten Angaben (Formular A, B oder C) müssen zwingend in der Ausschreibung angegeben werden.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Siehe Ausschreibungsunterlagen.
3.3 Zahlungsbedingungen- Siehe Ausschreibungsunterlagen.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Siehe Ausschreibungsunterlagen.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen: mit einem verantwortlichen Hauptansprechpartner.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmer müssen bei der Angebotsabgabe erwähnt werden.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine Vergütung wenn Unterlagen heruntergeladen werden
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder werden nicht zugelassen.
4.3 Begehungen- Verhandlungen betreffend Preis oder sonstige Dienstleistungen sind während und bis zur Auftragsvergabe verboten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kanton Wallis
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.
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