Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Opfikon, Sozialabteilung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Opfikon, Sozialabteilung,
zu Hdn. von
Gerd Bolliger, Oberhausstrasse 25,
8152
Opfikon,
Schweiz,
Telefon:
044 829 82 17,
E-Mail:
sozialabteilung@opfikon.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich und Betrieb einer Asylunterkunft
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Dienstleistungsauftrag für die Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich und den Betrieb einer Asylunterkunft für eine fünfjährige Vertragsdauer ab 1. Dezember 2021 bis 30. November 2026, mit Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[25] Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 85300000 - Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, | | 85320000 - Dienstleistungen im Sozialwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Asyl-Organisation Zürich (AOZ), Zypressenstrasse 60,
8040
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 951'534.50 ohne MWSt. Bemerkung: Preis pro Jahr
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.03.2021
Meldungsnummer
1186309
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.05.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung (für Anbietende) bzw. Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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