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04.06.2021|Projekt-ID 221602|Meldungsnummer 1199453|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 04.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Strategischer Einkauf Fahrweg,  zu Hdn. von Carlo Piccioli, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.oberbau@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

25.06.2021

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 17.08.2021

1.5 Datum der Offertöffnung:

19.08.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Planung und Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

TU Fahrbahnerneuerung 2024–2026 plus Option

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45234116 - Gleisbauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB AG beschafft im Rahmen des Programmes «Neue Kooperationsmodelle» mit mehreren Submissionen Leistungen am Markt für die Fahrbahnerneuerung in den kommenden Jahren.
Mit der vorliegenden Submission werden Totalunternehmerleistungen in der deutsch- und französisch-sprachigen Schweiz als Rahmenkonditionsvertrag submittiert. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre plus optional weitere zwei Jahre.

2.7 Ort der Ausführung

deutsch- und französischsprachigen Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2024, Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: optional weitere zwei Jahre

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1:Preis  Gewichtung 50% 
ZK2:# Qualifikation und Einsatzplanung für jede vorgesehene Schlüsselperson im Bereich Planung  Gewichtung 15% 
ZK3:Planung  Gewichtung 10% 
ZK4:Infrastruktur  Gewichtung 10% 
ZK5:Servicebereitschaft  Gewichtung 10% 
ZK6:Nachhaltigkeit  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2024 und Ende 31.12.2026

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Siehe Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Siehe Ausschreibungsunterlagen

3.3 Zahlungsbedingungen

Siehe Ausschreibungsunterlagen

3.4 Einzubeziehende Kosten

Siehe Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1:Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung Bereich Ausführung
EK2:Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung Bereich Planung
EK3:Angemessenes Verhältnis von Auftrags-summe pro Jahr zum Umsatz der mass-gebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr, Messgrösse bildet das entsprechende Volumen bei Rang 1. (max. 30%)
EK4:Hinreichendes Qualitätsmanagement
EK5:Die Anbieterin verfügt über ein Sicher-heitsmanagementsystem (SMS) mit mindestens folgenden Elementen (vgl. Suva Broschüre 66101):

1. Sicherheitsleitbild und -ziele

2. Sicherheitsorganisation (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten)

3. Ausbildungskonzept

4. Sicherheitsregeln

5. Gefahrenermittlung / Risikobeurtei-lung

6. Massnahmenplanung

7. Notfallorganisation

8. Kontroll- / Auditprozess

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
N1Zwei abgeschlossene Projekte als Refe-renzen mit vergleichbarer Aufgabenstel-lung, und einem Vertragsvolumen von mind. 300'000 CHF innerhalb der letzten 5 Jahre betreffend:

N1.1Fahrbahnerneuerung
N1.2Gleistiefbauarbeiten im Bahnbereich
N1.3Bahntechnik

-Mehrere Fachbereiche können auch in-nerhalb des gleichen Projektes nach-gewiesen werden.
-Die Referenzprojekte müssen abge-schlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert (Phase 52 abgeschlossen) sein.
N22 Referenzprojekte mit vergleichbarer Grösse, Komplexität und Aufgabenstel-lung. Die Referenzprojekte müssen die SIA Teilphasen 32 «Bauprojekt» bis 53 «Inbetriebnahme» einmal abdecken:

N2.1Fahrbahnerneuerung
N2.2Gleistiefbauarbeiten im Bahnbereich
N2.3Bahntechnik

Die angegebenen Referenzen sollen im Wesentlichen die Funktion, die Aufga-benschwerpunkte und die gemachten Er-fahrungen aufzeigen.

Die Referenzprojekte müssen abge-schlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforder-te Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegend, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
N3Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) ausgeschriebenen Unternehmenseinheit(en)
N4Kopie des Zertifikats des Qualitätssys-tems nach ISO 9001 oder bei nicht zerti-fiziertem firmeneigenem Qualitäts-system Beschreibung des Systems. (Bei Ar-beitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu er-bringen.)
N5Variante 1: Einzelunterlagen:

Zu den SMS-Elementen ist durch geeig-nete Unterlagen nachzuweisen, wie die jeweilige Anforderung im Rahmen eines übergreifenden Sicherheitsmanagement-systems im Unternehmen umgesetzt wird.
Besteht für die Firma noch kein SMS, so ist dem Angebot ein Konzept mit Reali-sierung bis zum Vertragsbeginn beizule-gen.

Variante 2: Zertifikate/Bescheinigung:

Ein SMS nach den Normen ISO 9001 und ISO 45001 (resp. übergangsweise noch OHSAS 18001) erfüllt das Musskri-terium summarisch, sofern gültige Zerti-fikate einer akkreditierten Prüfungsge-sellschaft vorgelegt werden

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 31.12.2021

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Ja
Beschreibung der Durchführung eines Dialogs: Die eingereichten Angebote werden auf die Erfüllung der formalen Kriterien, der Eignungskriterien und der Mindestanforderungen geprüft und anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Diese Bewertung ent-scheidet, mit welchen Anbietern die SBB in den Dialog eintritt. Es werden gesamthaft maximal 5 An-bieter für die Dialogrunde ausgewählt.
Es wird nachfolgend ein Dialogtag durchgeführt, in welchem die Angebote der ausgewählten Anbieter mit Fokus auf Methodik, Infrastruktur, Leistungsbereitschaft und Nachhaltigkeit weiterentwickelt wer-den. Im Rahmen der Gleichbehandlung werden die Dialoge mit jedem Anbieter einzeln durchgeführt.
Die Dialogpartner werden dazu durch die Beschaffungsstelle für jeweils einen Tag zu den im Termin-plan genannten Zeitfenstern eingeladen. Die Dialogrunde findet in den Sitzungsräumen der SBB AG in Bern statt.
Das Dialogverfahren dient der gegenseitigen Klärung von Fragen, dem Einbringen von Innovationen und weiterführenden Informationen sowie der Verdeutlichung der Komplexität des Vorhabens, insbe-sondere durch die gemeinsame Befassung mit den kritischen Elementen der Projektabwicklung und Lösungsentwicklung. Die Anbieter werden in der Einladung über den Programminhalt informiert.
Von Seite der Anbieter müssen die vorgesehenen Schlüsselpersonen vertreten sein. Die Leitung bzw. Moderation der Besprechungen wird durch die SBB wahrgenommen.
Der Anbieter ist aufgefordert, sich nach eigenem Ermessen und anhand allfälliger Vorgaben bzw. Hinweise der Beschaffungsstelle für den Dialog vorzubereiten.
Die Angaben der Anbieter werden vertraulich behandelt. Während dem Dialogverfahren wird mit dem Anbieter nicht über Lösungen und Vorgehensweisen der anderen Anbieter gesprochen.
Nach Abschluss der Dialoge bilden die Ergebnisse die Grundlage für die finale Angebotsausarbeitung durch die Dialogpartner. Die maximal fünf Dialogpartner reichen dazu finale Angebote bestehend aus den Nachweisen für die Zuschlagskriterien bei der SBB AG ein. Die Eignungskriterien und Mindestan-forderungen müssen kein zweites Mal eingereicht werden.
Die Zuschläge gehen schliesslich an jene Lösungen, welche die definierten Zuschlagskriterien am besten erfüllen.
Die Anbieter nehmen davon Kenntnis, dass die Beschaffungsstelle das Dialogverfahren jederzeit ab-brechen kann, falls keine Aussicht auf die Durchführung einer erfolgreichen Dialogphase besteht.
Sämtliche Rechte an den eigens für den Auftraggeber erbrachten Arbeitsergebnissen des Dialogs und Angebots gehen bei Auftragserteilung auf den Auftraggeber über.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Siehe Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Keine

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Simap

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.