Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Immobilienamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich Immobilienamt, Walcheplatz 1,
8090
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
3000@bd.zh.ch,
URL
www.immobilienamt.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umzugslogistik für das Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Umzüge in Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des neuen Polizei- und Justizzentrum Zürich, Hohlstrasse 160, 8004 Zürich,
und umfassen: • Umzug Akten • Umzug Mobiliar • Umzug Laborgeräte • Umzug Archive • Umzug Bibliotheken • Umzug Werkstätte • Umzug Asservaten • Umzug Gefahrengut • Montage Privacy-Paneele • Reinigung Bürostühle
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 98392000 - Umzugsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Welti-Furrer AG, Pfingstweidstrasse 31a,
8005
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 361'221.85
bis 800'837.65
mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.11.2020
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1163455
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.05.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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