Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
02.06.2021 Publikationsdatum Simap: 02.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Magden
Beschaffungsstelle/Organisator: GP Kannewischer Ingenieurbüro AG, Gewerbestrasse 5,
6330
Cham,
Schweiz,
E-Mail:
bauverwaltung@magden.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 25.06.2021
- Bemerkungen: (20 Tage vor Eingabetermin) im SIMAP oder per E-Mail an bauverwaltung@magden.ch
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.07.2021 Uhrzeit: 16:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.07.2021, Ort:
Einwohnergemeinde Magden
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Beckensanierung Badewasseraufbereitung Gebäudetechnik, Sanierung Schwimmbad Schibelacher Magden
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212200 - Bauarbeiten für Sportanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 259 - Uebriges |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Schwimmbad Schibelacher in Magden wurde 1975 erstellt. Ende der 1990er Jahre wurden die Garderoben und WC-Anlagen saniert, das Dach des Betriebsgebäude wurde 2015 erneuert. Die Beckenkörper wurden im Jahr 1975 in Beton erstellt. Im Jahr 2019 hat die Gemeinde eine Bestandsaufnahme des Schwimmbades Schibelacher in Auftrag gegeben. Diese Expertise hat einen Gesamterneuerungsbedarf ausgewiesen. Zudem hat der Betrieb eine zu geringen Umwälzleistung. Die Beckendurchströmung wird zu ca. 50% über den Boden zurückgeführt. Durch die Gemeinde Magden wurde der Kannewischer Ingenieurbüro AG (Generalplaner) die Sanierung des Badebeckens mit Folienauskleidung, Anpassen der Bädertechnik und der Beckenhydraulik nach SIA 385/9, Neue Chemikalienräume und Chemikalienumschlagplatzes, Anpassungen im Sanitärinstallationen gemäss SVGW Richtlinien und die Anpassungen der Umgebungsgestaltung in Auftrag gegeben.
2.7 Ort der Ausführung- Magden (AG)
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2021, Ende: 31.05.2022
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Planungs- und Ausführungsverlängerungen
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.09.2021 und Ende 15.05.2022
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Nein
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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