Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.05.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ARCHIPEL Planergemeinschaft,
zu Hdn. von
Jürg Schmutz, Seelandweg 7,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+ 41 31 340 84 44,
E-Mail:
info@archipel-planer.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SKP 233 Leuchten und Lampen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung und teilweise Montage von projektspezifisch entwickelten Leuchten für den Neubau des Spitalgebäudes Baubereich 12 des Inselspitals.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 233 - Leuchten und Lampen |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 500 - Elektro und Telekommunikation |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TRILUX AG, Bodenäckerstrasse 1,
8957
Spreitenbach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 975'375.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Projektierung sieht vor, in den öffentlichen Bereichen des Neubaus Spitalgebäude Baubereich 12 des Inselspitals projektspezifisch entwickelte Leuchten einzusetzen. Diese Leuchten wurden unter der Leitung des Lichtplaners mit einem geeigneten Anbieter entwickelt. Die Entwicklung erfolgte unentgeltlich und wird als geistiges Eigentum gewertet. Der Wert der vorliegenden Direktvergabe beträgt ca. 20% der übrigen, im Offenen Verfahren, beschafften Beleuchtungskörper.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.05.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern, Rathausgasse 1, 3000 Bern 8 angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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