Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU
10.07.2021 Publikationsdatum Simap: 10.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Luzern
Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Luzern Immobilien / Management Betrieb,
zu Hdn. von
Barbara Bissig, Hirschengraben 17,
6002
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 208 78 76,
E-Mail:
barbara.bissig@stadtluzern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung Hygienepapier (WC- und Handpapier)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung von Hygienepapier (WC- und Handpapier) für die Gemeinden Luzern, Kriens, Meggen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33770000 - Hygienepapier |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,
8953
Dietikon,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 77'732.00
bis 140'683.82
Bemerkung: Total CHF bei Liefereinheit Sack
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Alle eingereichten Offerten wurden eingehend und objektiv nach diesen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet. Aufgrund dieser Bewertung erreicht die erstplatzierte Firma Lyreco Switzerland AG 3.98 Punkte und reichte damit das wirtschaftlich günstigste Angebot ein. Die zweitplatzierte Firma Weita AG erreichte 3.92 Punkte.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.03.2021
Meldungsnummer
1187051
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Die Firma Lyreco Switzerland AG hat für Lieferung im Betrag von gesamthaft Fr. 77'732 das wirtschaftlich günstigste Angebot im Sinne von § 5 des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen vom 19. Oktober 1998 (öBG; SRL Nr. 733) eingereicht und bietet Gewähr für eine fach- und termingerechte Ausführung der Lieferung.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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