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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1200161
10.07.2021|Projekt-ID 218365|Meldungsnummer 1200161|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  LU  10.07.2021
Publikationsdatum Simap: 10.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Luzern Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Luzern
Immobilien / Management Betrieb,  zu Hdn. von Barbara Bissig, Hirschengraben 17,  6002  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  +41 41 208 78 76,  E-Mail:  barbara.bissig@stadtluzern.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung Hygienepapier (WC- und Handpapier)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung von Hygienepapier (WC- und Handpapier) für die Gemeinden Luzern, Kriens, Meggen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33770000 - Hygienepapier

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 77'732.00  bis  140'683.82 
Bemerkung: Total CHF bei Liefereinheit Sack

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Alle eingereichten Offerten wurden eingehend und objektiv nach diesen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet. Aufgrund dieser Bewertung erreicht die erstplatzierte Firma Lyreco Switzerland AG 3.98 Punkte und reichte damit das wirtschaftlich günstigste Angebot ein. Die zweitplatzierte Firma Weita AG erreichte 3.92 Punkte.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.03.2021
Meldungsnummer 1187051

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.4 Sonstige Angaben

Die Firma Lyreco Switzerland AG hat für Lieferung im Betrag von gesamthaft Fr. 77'732 das wirtschaftlich günstigste Angebot im Sinne von § 5 des Gesetzes über die öffentlichen Beschaffungen vom 19. Oktober 1998 (öBG; SRL Nr. 733) eingereicht und bietet Gewähr für eine fach- und termingerechte Ausführung der Lieferung.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Zustellung beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.