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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1200693
04.06.2021|Projekt-ID 215995|Meldungsnummer 1200693|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N13 EP22 - Baumeister Trasseeverbreiterung Süd, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 EP22 AS Rothenbrunnen – AS Vial, Baumeister Trasseverbreiterung Süd - Baumeister und Belagsarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Arbeiten umfassen eine Gesamtsanierung der Nationalstrasse zwischen AS Rothenbrunnen und AS Reichenau. Die Realisierung wird in verschiedenen Etappen ausgeführt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschnitt Süd, Etappe 1. Im Zuge dieser Etappe 1 werden Arbeiten für die Trasseeverbreiterung der Nord- und Südspur im Bereich Isla Bella Südprotal bis zum AS Rothenbrunnen ausgeführt. Die übrige Sanierung des Streckenabschnittes erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die Ausführung beinhaltet folgende Leistungen:
Einrichtung Installationsplätze und Notzufahrten; Erdarbeiten für Abtrag und Schüttungen Fahrbahnverbreiterung; Strassenbau für Fahrbahnverbreiterung, inkl. Fundation, Belagseinbau, Randabschlüssen; Bauarbeiten für Entwässerung (exkl. Multifunktionsbecken); BSA-Bau inkl. Kabelrohranlagen und Schächte; Erneuerung Fahrzeugrückhaltesysteme am Fahrbahnrand in Bereichen der Fahrbahnverbreiterung; Teilerneuerung Wildschutzzäune; Verbreiterung und Instandsetzung verschiedener Kunstbauten im Projektperimeter; Markierungen auf Verkehrsflächen;
- Fahrbahn,
- Belagsabbruch: ca. 2'600 m2,
- Fräsen: ca. 6'900 m2,
- Aushub ca.4'000 m3,
- Beläge Total ca. 9'500 t,
- Fundationsmaterial ca. 14'300 m3,
- Planie. ca. 12'400 m2,
- Entwässerung ca. 1'140 m,
- Kabelrohrblöcke ca. 2'900 m,
- Kabelzugschächte ca. 30 Stk.,
- Fahrzeugrückhaltesysteme ca. 2'900 m,
- Prov. Markierungen ca.12 km,
- Definitive Markierungen ca.3.5 km,
- Neubau Wildschutzzäune ca.3.2 km,
- Kunstbauten,
- Aushub ca. 650 m3,
- Betonabbruch ca. 45 m3,
- Beton ca. 200 m3,
- Schalungen ca. 650 m2,
- Bewehrung ca. 30 t.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE Ravetg c/o,
Name: Lazzarini AG, Grossbruggerweg 1,  7000  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'634'231.75 ohne MWSt.
Bemerkung: ARGE Ravetg c/o, Lazzarini AG, Chur (Lazzarini AG, Chur + Walo Bertschinger AG Graubünden, Zizers)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Beurteilung aller Zuschlagskriterien erweist sich das Angebot der ARGE Ravetg c/o, Lazzarini AG, Chur als vorteilhaftestes Angebot. Das Angebot überzeugt mit einem effizienten Bauprogramm und geeigneten Bauabläufen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.02.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1178095

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS: GEWICHTUNG 40%.

ZK2: DAUER DER ARBEITEN: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
2.1 Freigabe verbreiterte Nordspur 29.10.2021: 5%;
2.2 Fertigstellung Phase 1.2, Fahrbahn geräumt 30.09.2022: 10%.

ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DER BAUABLÄUFE: GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
3.1 Plausibilität des Bauprogrammes: 10%;
3.2 Qualität und Plausibilität der Bauabläufe: 5%.

ZK4: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
4.1 Baustelleneinrichtungen: 5%;
4.2 Technischer Bericht, QM-Konzept und Risikoanalyse: 5%;
4.3 Nachhaltigkeit (wirtschaftlich, sozial und ökologisch): 5%.

ZK5: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN GEWICHTUNG: 15%, unterteil in:
5.1 Technischer Leiter 5%;
5.2 BAUFÜHRER 5%;
5.3 STV. BAUFÜHRER 5%.
Für jede Person wird eine einzige Note erteilt, die die vorgelegte Referenz (Analogie der Funktion und des Projektes der Referenz mit der Funktion und das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) und die dokumentierte berufliche Erfahrung (mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) betrachtet.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK2 “Bauprogramm”:
Es wird eine Note aufgrund der in der Offerte vorgeschlagenen Arbeitsdauer erteilt (Terminabweichung gegenüber vorgegebenem Termin) wie folgt:
- über 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 0.
- über 1 Wochen länger bis 2 Wochen länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 1.
- bis zu 1 Woche länger als vom Bauherren vorgegeben: Note 2.
- Termin eingehalten bis 1 Woche kürzer, als vom Bauherren vorgegeben: Note 3.
- über 1 Woche kürzer bis 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 4.
- über 2 Wochen kürzer als vom Bauherren vorgegeben: Note 5.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.